Verlängerung von Sonderregelung Krankschreibungen per Telefon vorerst bis 18. Mai

Berlin · Arbeitnehmer können sich vorerst bis 18. Mai auch ohne Praxisbesuch krankschreiben lassen. Die Ausnahmeregelung wegen der Corona-Krise, dass dies auch nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt möglich ist, wurde erneut verlängert.

 Ein Mann telefoniert.

Ein Mann telefoniert.

Foto: dpa-tmn/Karolin Krämer

Arbeitnehmer können sich bis zum 18. Mai telefonisch krankschreiben lassen, die Ausnahmeregelung wegen der Corona-Krise wurde erneut verlängert, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen am Mittwoch in Berlin mitteilte. Sie wäre sonst am 4. Mai ausgelaufen.

Befristet gilt nun weiter, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen leichter Atemwegserkrankungen für bis zu sieben Kalendertage auch telefonisch zu bekommen sind. Dies kann ebenfalls per Telefon um weitere sieben Tage verlängert werden. Der Bundesausschuss kündigte an, rechtzeitig vor den 18. Mai 2020 über eine mögliche erneute Verlängerung zu entscheiden.

Hintergrund ist, Ansteckungsmöglichkeiten zu verringern und Praxen zu entlasten. Der Deutsche Hausärzteverband hatte gefordert, die Sonderregelung mindestens bis Ende Juni zu verlängern.

(ala/dpa)
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