Wettbewerbsrecht Altmaier lockert wegen Corona-Krise Regeln für Kartellsünder

Berlin · Unternehmen, die gegen Wettbewerbsregeln verstoßen haben, sollen wegen der Corona-Krise bis Ende Juni 2021 vorerst keine Zinsen auf Bußgeldstrafen des Kartellamtes bezahlen müssen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums hervor, das unserer Redaktion vorliegt.

 Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).

Foto: dpa/Michael Kappeler

In einem Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums zur Abmilderung der Folgen der Pandemie heißt es, dass Unternehmen, die gegen Wettbewerbsregeln verstoßen haben bis Ende Juni 2021 vorerst keine Zinsen auf Bußgeldstrafen des Kartellamtes bezahlen müssen. Die Aussetzung der so genannten Zinspflicht soll Kartellsündern helfen, die in der Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. Das Kartellamt kann Bußgelder gegen die Unternehmen zwar schon nach bisherigem Recht stunden, doch die Zinsen für die Bußgelder werden bisher weiterhin fällig.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) verlängert mit dem Gesetz auch die Prüffristen der Fusionskontrolle. Das Kartellamt hat für die Überprüfung von Unternehmenszusammenschlüssen bei einfachen Fällen nun zwei statt nur einen Monat Zeit, für problematische Fälle sechs statt vier Monate. Die Verlängerung betrifft alle Anmeldungen von Zusammenschlüssen vom 1. März bis 31. Mai 2020. Die Verlängerung sei nötig, weil viele Unternehmen auf Anfragen des Kartellamtes wegen der schwerigeren Arbeitsorganisation in der Krise nur verzögert antworten können.

Das Kabinett soll zudem ein allgemeines Planungssicherstellungsgesetz billigen, nach dem Genehmigungen in wichtigen Planungs- und Genehmigungsverfahren befristet bis Ende März 2021 auch ohne die physische Anwesenheit von Antragstellern, Beteiligten oder Behördenmitarbeitern möglich wird.

Im Energierecht sollen zahlreiche Änderungen helfen, dass etwa der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht ins Stocken gerät. So sollen Bürgerenergiegesellschaften an Ausschreibungen für neue Windräder an Land ab dem 1. Juli 2020 wieder ohne immisionssschutzrechtliche Genehmigung teilnehmen dürfen. Dieses Privileg sollte eigentlich entfallen, weil es in der Vergangenheit zu vielen hochspekulativen Geboten geführt habe, so das Ministerium. Viele Windräder seien dann hnterher gar nicht gebaut worden.

Unternehmen, die von Ausnahmen bei der Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) profitieren wollen, sollen ihre Anträge jetzt erst bis 30. November 2020 abgeben müssen. Bisher gilt eine Frist bis Ende Juni.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort