Neue Schutzverordnung in NRW Weg mit den Corona-Kontaktlisten in Restaurants und Cafés

Meinung | Düsseldorf/Berlin · Wer in einer Gaststätte einen falschen Namen hinterlässt, soll in NRW künftig 250 Euro Bußgeld zahlen. Aber die Listen sind weder effektiv noch verhältnismäßig. Warum die Verwaltungstechnik des 19. Jahrhunderts nicht ins digitale Zeitalter passt.

 Ein Zettel für die Kontaktdaten von Gästen liegt in einem Restaurant in Dortmund. Für falsche Angaben zur Person auf den Kontaktlisten in Restaurants oder Gaststätten verhängt das Land Nordrhein-Westfalen künftig ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro

Ein Zettel für die Kontaktdaten von Gästen liegt in einem Restaurant in Dortmund. Für falsche Angaben zur Person auf den Kontaktlisten in Restaurants oder Gaststätten verhängt das Land Nordrhein-Westfalen künftig ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro

Foto: dpa/Fabian Strauch

Es wäre an sich nicht zu viel verlangt, in einem Lokal Namen, Adresse und Telefonnummer zu hinterlassen, um Corona einzudämmen. Es dürfte dann auch erwartet werden, dass auf den Listen nicht Micky Maus oder Idi Amin auftauchen. Aber die staatliche Regelung muss Sinn machen, also praktikabel, effektiv und verhältnismäßig sein, Kostenpflichtiger Inhalt und das ist nicht der Fall.