Sie hat Bier getrunken Muslimisches Model entgeht vorerst der Prügelstrafe

Sungai Siput (RPO). Ein muslimisches Model aus Malaysia war wegen Alkoholkonsums zur Prügelstrafe verurteilt worden. Überraschend muss Kartika Sari Dewi Shukarno nun doch keine Stockschläge über sich ergehen lassen - vorerst.

 Kartika Sari Dewi Shukarno wurde zu Stockschlägen verurteilt.

Kartika Sari Dewi Shukarno wurde zu Stockschlägen verurteilt.

Foto: AP, AP

Das Model sei bis nach Ende des Fastenmonats Ramadan ausgesetzt worden, zitierte die Internetseite der Zeitung "The Star" am Montag einen Abgeordneten des Bundesstaats Pahang.

Kartika war am Montag zunächst festgenommen worden, weil das Urteil von sechs Rohrstockschlägen in einem Gefängnis nahe der Hauptstadt Kuala Lumpur vollstreckt werden sollte. Auf der Fahrt wurde sie dann aber plötzlich freigelassen. "Ich bin sprachlos", sagte Kartika.

Die plötzliche Freilassung der 32-jährigen zweifachen Mutter könnte ein erster Schritt sein, die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP derweil aus Regierungskreisen. Andernfalls könne das internationale Ansehen Malaysias Schaden nehmen. Kartika war im vergangenen Monat von einem muslimischen Gericht verurteilt worden, weil sie im Nachtclub eines Hotels Bier getrunken hatte.

Kartika berichtete, ihr sei nicht gesagt worden, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt die Schläge erhalten werde. Weil sie dies nicht wisse, hänge sie nun irgendwie in der Luft. Sie wolle nun ganz klar wissen, was mit ihr geschehen werde. Bei ihrem Prozess hatte Kartika sich schuldig bekannt und gefordert, das Urteil öffentlich zu vollstrecken. Dies sei eine "erfolgversprechende Methode, um Muslime vom Trinken abzuhalten", hatte sie gesagt.

Mit Kartika war erstmals in Malaysia eine Frau nach islamischem Recht zu Stockschlägen verurteilt worden. Das asiatische Land hat ein zweigliedriges Rechtssystem, bei dem Muslime auch nach der islamischem Recht - der Scharia - bestraft werden können. Dieses verbietet den Konsum von Alkohol, der mit Geldstrafen, Stockschlägen oder bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann. Allerdings werden Verstöße nur äußerst selten geahndet.

(AFP/jt)
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