FKK van Goch Bewährungsstrafen für Bordellbetreiber

KLEVE/GOCH · Die Klever Wirtschaftsstrafkammer hat die beiden Angeklagten als Betreiber des Saunaclubs „FKK van Goch“ wegen Umsatzsteuerhinterziehung in 18 Fällen für schuldig befunden und verurteilt.

 Das Landgericht hat eine 60-jährige Frau und einen 57-jährigen Mann aus Gladbeck wegen Steuerhinterziehung und dem Vorenthalten von Sozialabgaben verurteilt.

Das Landgericht hat eine 60-jährige Frau und einen 57-jährigen Mann aus Gladbeck wegen Steuerhinterziehung und dem Vorenthalten von Sozialabgaben verurteilt.

Der Prozess gegen das Betreiberehepaar des Saunaclubs „FKK van Goch“ vor dem Landgericht in Kleve hat nach mehr als einem halben Jahr ein Ende gefunden. Die Staatsanwaltschaft hatte der 60-jährigen Frau und dem 57-Jährigen aus Gladbeck Steuerhinterziehung und das Vorenthalten von Sozialabgaben vorgeworfen. Insgesamt soll ein Abgabeschaden in Höhe von fast zwei Millionen Euro entstanden sein. Fraglich war insbesondere, ob die Prostituierten an der Gocher Benzstraße als Angestellte oder selbständig tätig waren, wie die Beschuldigten im Prozess beteuerten. 

Nun erging ein Urteil. Die Klever Wirtschaftsstrafkammer hat die beiden Angeklagten wegen Umsatzsteuerhinterziehung in 18 Fällen für schuldig befunden und verurteilt. Die Frau, die als Betreiberin des Etablissements in Erscheinung trat, wurde unter Einbeziehung einer Vorverurteilung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, der 57-jährige Mann zu einer solchen von elf Monaten. Darüber hinaus ist gegen beide Angeklagten die Einziehung des Werts von Taterträgen in Höhe von gut 200.000 Euro angeordnet worden. Dabei soll es sich um den Betrag handeln, um den das Duo den Fiskus betrogen hatte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Angeklagte können binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

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