Kalinka-Prozess Mediziner sprechen von "grotesker" Maßnahme

Paris (RPO). Der deutsche Mediziner Dieter K. hat im Kalinka-Prozess in Frankreich sein Verhalten nach dem Tod seiner Stieftochter verteidigt. Die Gerichtsmediziner sprachen derweil von einer "grotesken" Wiederbelebungs-Maßnahme.

 Kalinka K. wurde tot in ihrem Bett gefunden.

Kalinka K. wurde tot in ihrem Bett gefunden.

Foto: FILES, AFP

K., der seine Stieftochter Kalinka am 10. Juli 1982 missbraucht und mit einem Betäubungsmittel getötet haben soll, versuchte die junge Frau wiederzubeleben, obwohl die Leichenstarre bereits eingesetzt hatte.

Laut Gerichtsmedizinern eine "groteske" Maßnahme, auch die Einstiche im Unterarm der Leiche seien "verwirrend". Er habe nicht glauben wollen, dass Kalinka tot sei, sagte K. am Dienstag vor dem Pariser Schwurgericht.

K. hatte eine 1995 von einem französischen Gericht verhängte Haftstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge nicht angetreten, weil Deutschland seine Auslieferung verweigerte.

Im Oktober 2009 ließ ihn Kalinkas leiblicher Vater nach Frankreich verschleppen, wo er gefesselt in der Nähe eines Gerichtsgebäudes aufgefunden wurde.

(apd)
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