Vor Menschenrechtsgericht gescheitert Stiefvater von toter Kalinka bleibt in Haft

Straßburg · Im deutsch-französischen Justizkrimi um den Tod der 14-jährigen Französin Kalinka bleibt deren deutscher Stiefvater Dieter K. in französischer Haft. Der Mediziner scheiterte mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

 Dieter K. bliebt in Haft. (Archiv)

Dieter K. bliebt in Haft. (Archiv)

Foto: dpa, dpa

Die Straßburger Gericht wiesen seine Beschwerde als unzulässig zurück (Az. 67521/14). Der 82-Jährige verbüßt eine 15-jährige Haftstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Seine Stieftochter war 1982 tot in seinem Haus in Lindau am Bodensee gefunden worden. Pariser Richter sahen es 2011 als erwiesen an, dass er sie vergewaltigen wollte und ihr Beruhigungsmittel sowie eine tödliche Spritze verabreichte.

Der Mediziner konnte überhaupt nur in Frankreich vor Gericht gestellt werden, weil der leibliche Vater Kalinkas ihn mehr als 25 Jahre nach deren Tod ins elsässische Mulhouse entführen ließ. Die deutsche Justiz hatte zuvor die Ermittlungen gegen Dieter K. eingestellt. Er war jahrelang auf freiem Fuß geblieben.

Er sah durch das Verfahren in Frankreich sein Menschenrecht verletzt, nicht wegen derselben Sache zweimal vor Gericht gestellt zu werden. Dieser Argumentation folgten die Straßburger Richter nicht.

Deutschland und Frankreich hätten unabhängig voneinander gegen K. ermittelt. Das sei durch den entsprechenden Artikel in einem Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht verboten.

(csr)
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