Xanten Katholiken wählen ihre Pfarreiräte

Xanten · Nach der Bildung neuer Pfarreinheiten gibt es auch neue Gremien. In Xanten wurden sie bereits erfolgreich erprobt.

 Werben für die Pfarreiratswahl: Weihbischof Wilfried Theising (l.) und Kreisdechant Stefan Sühling (r.) mit den Xantener Kandidaten Jochem Int-Veen, Marie-Louise Jordans-Theußen und Karl Schmitz.

Werben für die Pfarreiratswahl: Weihbischof Wilfried Theising (l.) und Kreisdechant Stefan Sühling (r.) mit den Xantener Kandidaten Jochem Int-Veen, Marie-Louise Jordans-Theußen und Karl Schmitz.

Foto: Olaf Ostermann

Die Katholiken im Bistum Münster sind am nächsten Wochenende, 9. und 10. November, zur Wahl der neuen Pfarreiräte aufgerufen. Diese lösen die bisherigen Pfarrgemeinderäte ab. "Zukünftig gilt die Regel, dass kommunale und kirchliche Strukturen weitgehend deckungsgleich sein sollen: eine Kommune, eine Pfarrei, ein leitender Pfarrer und ein Seelsorgenteam", sagt Kreisdechant Stefan Sühling aus Wesel. Ausnahmen bilden Städte mit über 25 000 Katholiken wie Moers.

Was ist anders?

Die Pfarreien erhalten mehr Entscheidungs- und Gestaltungsfreiräume, was Wahl und Zusammensetzung der Gremien angeht. Sie können sich als eine große Pfarrei oder als eine Gemeinschaft von kleineren Gemeinden definieren, Wahlbezirke bilden und ihr Wahlverfahren festlegen. Die Pfarreien entscheiden zudem selbst, wie sich die unteren Strukturen, sprich die Gemeindeausschüsse in den Ortschaften bilden. Weihbischof Wilfried Theising: "Die ehrenamtlichen Laien erhalten große Möglichkeiten für die Mitgestaltung des kirchlichen Lebens, gleichzeitig aber auch eine stärkere Mitverantwortung."

Warum gibt es diese Gemeindeausschüsse?

Sie sind die örtlichen Ansprechgremien rund um den Kirchturm, denen auch Vertreter von Vereinen angehören können. Die Gemeindeausschüsse wiederum können Arbeitskreise zu den einzelnen pastoralen Bereichen Arbeitskreise bilden.

Wer ist wählbar, wer darf wählen?

An der Wahl beteiligen können sich alle Pfarreimitglieder ab 16 Jahre. Briefwahl ist auf Antrag möglich.

Wie arbeitet der Pfarreirat?

Er tagt etwa alle sechs bis acht Wochen in der Regel in öffentlichen Sitzungen. Je nach Größe der Pfarrei hat er zwischen acht und 16 Mitglieder, die größtenteils gewählt werden. Bis zu vier Mitglieder können zusätzlich berufen werden. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Welche Aufgaben hat der künftige Pfarreirat?

Das Gremium soll gemeinsam mit dem Leitenden Pfarrer und dem Pastoralteam die Pfarrei so entwickeln und gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und -welten der Menschen präsent ist. Er ist vor allem für die Leitlinien und für die Vernetzung in den Sozial- und Lebensräumen zuständig. Zu den weiteren Aufgaben zählen zum Beispiel die Mitverantwortung für die Gestaltung der Gottesdienste, die Zusammenarbeit mit der Schule, das Engagement für Menschen in Not und der ökumenische und interreligiöse Dialog.

Was hat er in der nächsten Zeit vor allem zu leisten?

Neben der Etablierung der neuen Strukturen in der Gemeinde wird eine zentrale Aufgabe die Aufstellung eines Pastoralplans möglichst bis zum Herbst 2015 sein. Darin einfließen sollen die zu erarbeitenden Erkenntnisse, was in den Gemeinden positiv läuft, wo etwas geändert oder ergänzt werden muss und ob alle pastoralen Angebote weiterhin vorgehalten werden können. Diese Erkenntnisse sollen immer wieder überprüft werden

Inwieweit sind die anderen Gemeindemitglieder am Pastoralplan beteiligt?

Die Gemeinde ist bei der Erarbeitung und Verabschiedung des Pastoralplans zur Mitarbeit aufgerufen. In einem Pfarrkonvent können sie den Entwurf diskutieren, das Für und Wider gegeneinander abwägen und gegebenenfalls Korrekturen vornehmen.

Warum kam es zu den neuen Strukturen?

Veränderungsprozesse im Bistum Münster – die Zusammenlegung von kleineren Gemeinden zu einer größeren – machen die Umstrukturierung erforderlich. Im Bistum ist die Zahl der Kirchengemeinden von 689 auf rund 300 gesunken.

(kump)
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