Xanten Geldstrafe wegen Körperverletzung

Xanten · Faustschläge nach Gaststättenbesuch. 39-Jähriger Xantener zog Einspruch gegen Strafbefehl zurück.

Nach der Veranstaltung in einer Xantener Gaststätte hat ein Mann aus Xanten einen anderen Gast zu Boden gerissen und ihm zwei Faustschläge ins Gesicht versetzt. Nun muss er wegen Körperverletzung eine Geldstrafe zahlen.

Vor dem Rheinberger Amtsgericht hatte der 36-Jährige zunächst gegen den ihn erlassenen Strafbefehl angehen wollen. Er bestritt, den ihm unbekannten Mann geschlagen zu haben. Es habe an dem Abend eine Musikveranstaltung in der Gaststätte gegeben, zu der er mehrere Bekannte, Arbeiter aus Polen, mitnahm, berichtete der Angeklagte. Die Veranstaltung sei wie immer gut besucht gewesen, man habe gefeiert, getrunken und gute Laune gehabt.

Plötzlich habe man ihn vor die Tür gerufen, weil einer der Polen blutüberströmt am Boden lag, berichtete der Xantener weiter. Man habe ihn gebeten zu klären, wer für die Verletzung verantwortlich ist. Als er in Richtung des Damms ging, sei ihm der spätere Geschädigte aufgefallen. Dieser sei bereits von mehreren Männern festgehalten worden.

Er selber, so ließ sich der 36-Jährige vor Gericht ein, habe nicht zugeschlagen. Er sei aber von hinten angesprungen worden und in die Personengruppe gefallen, lautete die Version des Angeklagten. Zugeschlagen habe er nicht. Er selber sei allerdings verletzt worden. Mit einem Schnitt im Gesicht und einem geschwollenen Auge sei der 36-Jährige in den Saal zurückgekehrt. Zwei Wochen später war er wegen des Vorfalls von der Polizei angeschrieben worden.

Von seiner Unschuld konnte er allerdings die Amtsrichterin nicht überzeugen. Im Laufe der Verhandlung nahm der Xantener den Einspruch schließlich selber zurück. Die Richterin hatte ihn zuvor belehrt, dass die Strafe auch härter ausfallen könnte, wenn man ihm die Tat nachweisen kann.

(bil)
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