Willich Bewährungsstrafe und Geldbuße

Willich · Am Krefelder Amtsgericht sind gestern die Urteile gegen zwei 41- und 54-jährige Angeklagte aus Nettetal und Schwerte verkündet worden. Den Männern war vorgeworfen worden, von September 2003 bis September 2008 in 117 Fällen als Arbeitgeber der Einzugsstelle Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung vorenthalten zu haben. Laut Anklageschrift entstand deshalb drei Krankenkassen ein Schaden von 87.400 Euro.

Der jüngere der beiden Beschuldigten war als Betriebsleiter im Tönisvorster Schwimmbad "H2Oh" tätig. Der zweite Angeklagte fungierte als Vertreter der GmbH & Co. KG, die das Schwimmbad betrieb. Der 41-jährige, voll geständige S. wurde zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von neun Monaten mit Bewährung verurteilt. Der 54-jährige, nicht geständige D. erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten mit Bewährung. Zudem wurden beiden Angeklagten Geldbußen auferlegt, die sozialen Einrichtungen zu Gute kommen. Der ehemalige Betriebsleiter S. muss 1800 Euro zahlen, D. soll 10.000 Euro entrichten.

Zu geringe Arbeitszeiten gemeldet

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der jüngere der beiden Beschuldigten dem Badbetreiber zu geringe Arbeitszeiten und Lohnsummen gemeldet hatte. Das hatte dieser auch zugegeben. Es sei üblich gewesen, fuhr die Richterin fort, dass die im Schwimmbad tätigen 400-Euro-Kräfte viel mehr arbeiteten, als sie gesetzlich durften. Die so angefallenen, zahlreichen Überstunden seien dann unter anderem in Form von Naturalien, Sachleistungen oder eben auch hin und wieder mit einem bezahlten Urlaub "entlohnt" worden. Zudem führte man "Mitarbeiter" in der Kartei, die in Wirklichkeit gar nicht für den Freizeitbetrieb tätig waren.

Entgegen seinen Behauptungen sei das Schöffengericht der Auffassung, dass D. von diesen illegalen Vorgängen gewusst habe. Das gehe auch aus Zeugenaussagen hervor. So habe etwa ein Zeuge erklärt, dass D. die Stundenzettel der Mitarbeiter gefaxt worden seien. Die Beteuerung des 54-Jährigen, dass er von dem illegalen Überstunden-Abbau nichts gewusst habe, nehme das Gericht ihm aus den genannten und anderen Gründen nicht ab. Daher sei er auch härter bestraft worden als der von Anfang an geständige S..

(sste)
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