Leverkusen Angeklagte wegen Meineids vor dem Amtsgericht
Leverkusen · Wer vor Gericht eine Falschaussage abgibt und darauf noch einen Meineid leistet, wird hart bestraft. Bei einer 44-jährigen Leverkusenerin, die vor Gericht eine Falschaussage unter Eid geleistet haben soll, wurde nun eine Gerichtsverhandlung eröffnet.
Es ging in dem Fall um die Wohnverhältnisse ihres älteren Bruders und die Frage, ob er der Eigentümer des Gebäudes sei oder die Immobilie scheinübertragen wurde. Die Angeklagte sagte damals aus, dass ihr Bruder im Gebäude an der Windhorststraße im Erdgeschoss von 2007 bis 2015 gewohnt habe. Wie sich allerdings herausstellte, war dies nicht der Fall.
Durch ihre Anwältin ließ die 44-Jährige verlauten, dass sie bei der damaligen Aussage wohl etwas nicht richtig verstanden habe. Alles sei so durcheinandergelaufen, und auch ihre Sprachschwierigkeiten hätten dazu beigetragen, dass es zu "einem großen Missverständnis" gekommen sei. Doch das ließ der Vorsitzende Richter Adam nicht gelten. "Sie hätten ja Ihre Aussage damals berichtigen können", betonte er. Nicht umsonst sei die Aussage der Frau auf Band aufgenommen und ihr mehrmals vorgespielt worden. Sie schwor damals einen Eid mit religiöser Formel. Auch die Aussage ihres jüngeren Bruders bringe sie in Erklärungsnot, argumentierte der Richter weiter.
Dieser habe ausgesagt, dass sie klar gelogen und auch ihre Tochter dazu angestiftet habe. Als sie bei ihm den Versuch unternahm, habe er abgelehnt. "Ich lüge nicht", bekräftigte die Angeklagte in einem doch sehr vernünftigen Deutsch. Und weiter: Ihr kleiner Bruder sei wütend auf sie, weil sie sich auf die Seite ihres älteren Bruders und somit auf die Seite der Wahrheit schlage. Ihre Aussage damals sei dagegen ein einziges Missverständnis gewesen.
Wer vereidigt werde, müsse wissen, dass er nun ganz genau die Wahrheit sagen müsse, entgegnete ihr der Richter. "Jetzt sagen Sie, die Aussage damals unter Eid war nicht richtig". Des Weiteren unterstelle er, sagte Richter Adam während der Verhandlung weiter, dass die Deutschkenntnisse der Angeklagten ausreichten, um zu unterscheiden, ob sich ihr Bruder im angesprochenen Zeitraum in der Wohnung aufhielt oder nicht.
Da die Frau aber bei ihrer Version blieb, muss nun der Fall mit sämtlichen Zeugen neu angesetzt werden. "Die Verhandlung ist geschlossen, ein neuer Termin wird mitgeteilt",verkündete ein merklich genervter Richter am Ende.
Sollte dort dann bewiesen werden, dass die Angeklagte tatsächlich gelogen hat, sieht das Gesetz eine harte Bestrafung vor. Bei einem Meineid handelt es sich um ein Verbrechen - und eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ist das Mindestmaß. Bis zu fünf Jahren Haft sind laut Gesetz dafür sogar möglich.