Wermelskirchen Ex-Freundin hat Angst vor weiterer Misshandlung

Wermelskirchen · Eine einzelne Ohrfeige kann teuer werden. Und auch Frauen lassen sich das nicht gefallen. Deswegen stand ein 28-jähriger Mann vor Gericht. Er soll seine Ex-Freundin im Streit mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben.

Es soll um finanzielle Angelegenheiten gegangen sein, heißt es vor Gericht. Die Frau hatte ihn daraufhin angezeigt. Sein Verteidiger erklärte über einen Dolmetscher: Das erste Verfahren gegen seinen Mandanten wegen dieser körperlichen Misshandlung sei gegen eine Zahlung von 600 Euro eingestellt worden. Doch der Mann hatte nicht zahlen können: Er sei krank und leide an einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Wie hoch das Einkommen des Mannes sei, wollte der Richter wissen. Er beziehe 409 Euro nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sagte sein Verteidiger. Ob er denn jetzt die 600 Euro zahlen könne? Der Mann und sein Verteidiger bejahten. Daraufhin stellte das Gericht das Verfahren unter der Auflage ein, 600 Euro in Raten innerhalb von sechs Monaten zu zahlen.

Nach der Verhandlung gab es noch ein kleines Nachspiel. Die Ex-Freundin des Mannes wollte unter Tränen vom Gericht eine Bescheinigung haben, dass sie aus Wermelskirchen wegziehen könne. Sie habe Angst vor dem Angeklagten, sagte sie.

Diese Bescheinigung könne sie nicht vom Gericht verlangen, belehrte sie der Richter. Ein vernünftiger Weg sei es, sich von einem Arzt untersuchen zu lassen, der eventuell eine derartige Empfehlung aussprechen könne. Die Frau verließ weinend den Gerichtssaal.

(bege)
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