Viersen Mitarbeiter fälschen Unterlagen im Handyshop

Viersen · Mit gefälschten Unterlagen sollen zwei Männer und eine Frau in einem Mobilfunkshop in Viersen mehrere Hundert Verträge abgeschlossen haben. Weil es die Kunden nicht gab, liefen Rechnungen im fünfstelligen Bereich auf.

Handys und Provisionen sollen sie trotzdem kassiert haben. Vor dem Klever Landgericht müssen sich die Ex-Mitarbeiter sowie ein mutmaßlicher Komplize jetzt wegen Unterschlagung, gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung verantworten. Der 31-Jährige und die 30-jährige Frau sehen die Sache ganz anders. Jeder der Mitarbeiter des Viersener Geschäfts hätte sich unter ihren Namen einloggen und die fingierten Verträge bewilligen können. Tatsächlich waren mehrere Hundert Verträge geplatzt. Später stellte sich heraus, dass es die Kunden gar nicht gab. Mit einem speziellen Bearbeitungsprogramm zur Erstellung von Personaldaten wurden Ausweise verfälscht und dann kopiert.

So wurde beispielsweise für eine Frau aus Brüggen ein Vertrag abgeschlossen, obwohl sie dort gar nicht wohnte. Auch aus Viersen waren fiktive Daten eingegeben worden. Auffällig war allerdings, dass die Gültigkeit der Personalausweise jeweils auf den 23. Januar 2010 begrenzt waren. Bei der Vielzahl von Anträgen waren auch die Doppelungen zunächst nicht direkt aufgefallen. Das sei nur möglich, weil die Angestellten sich beteiligt hatten, so die Staatsanwaltschaft. Mit den Daten soll der dritte Angeklagte die Mitarbeiter versorgt haben. Das hat er bereits gestanden. Der Mann habe die Unterlagen während der Geschäftszeiten abgegeben und dafür Handys erhalten.

Aufgefallen war das Ganze eher zufällig. Der 31-Jährige war nach einem Verkehrsverstoß angehalten worden und hatte gefälschte Dokumente in seinem Wagen. Eine Innenrevision im Viersener Shop brachte Gewissheit, dass hier betrogen wurde. Die Staatsanwaltschaft beantragte für den 31-Jährigen zwei Jahre Haft auf Bewährung, für die Frau eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren. Der Mitangeklagte soll unter Einbeziehung einer Vorstrafe zu vier Jahren Haft verurteilt werden. Die Urteilsverkündung ist für den 26. Februar vorgesehen.

(bil)
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