Viersen Küppers auf der Karriereleiter

Viersen · Nach dem Willen von Bürgermeister Günter Thönnessen soll Viersens Wirtschaftsförderer Thomas Küppers zum Verwaltungsdirektor befördert worden sein. Eine Ratsmehrheit gab es dafür nicht – aber einen Ausnahmeantrag.

Nach dem Willen von Bürgermeister Günter Thönnessen soll Viersens Wirtschaftsförderer Thomas Küppers zum Verwaltungsdirektor befördert worden sein. Eine Ratsmehrheit gab es dafür nicht — aber einen Ausnahmeantrag.

Die wirtschaftlich fetten Jahre der Stadt Viersen sind vorbei. Der Stadtkasse droht für 2009 ein Loch von mehr als zwölf Millionen Euro. Für 2010 hat Kämmerer Rolf Corsten bereits ein Minus von 22,2 Millionen Euro angekündigt. Eisernes Sparen verlangt die Verwaltungsspitze von Mitarbeitern und Bürgern.

Doch es gibt Ausnahmen: Viersens Wirtschaftsförderer Thomas Küppers kletterte in den vergangenen Jahren die Beförderungsleiter stetig aufwärts. Mit Beginn seiner Tätigkeit bei der Stadt Viersen wurde der ehemalige Beamte aus Willich zum 1. Januar 2007 vom Stadtoberamtsrat zum Verwaltungsrat ernannt. Damit wechselte Küppers vom gehobenen in den höheren Dienst. Seine Stellendotierung: A 13 im höheren Dienst.

Nichtöffentliche Sitzung

Die nächste Stufe erklomm der Fachbereichsleiter bereits ein Jahr später. Seit dem 1. Januar 2008 ist Küppers Oberverwaltungsrat. Das Gehalt wurde auf A 14 angepasst. Doch laut Stellenplan ist der Job des gelernten Verwaltungsfachmanns mit A 15 dotiert.

Und auf diese Gehaltsstufe wollte Thönnessen seinen Wirtschaftsförderer schnellstmöglich hochdrücken. Doch hiervor hat der Gesetzgeber die Paraphen gestellt. Danach ist zum einen eine Beförderung nicht vor Ablauf eines Jahren nach der letzten Beförderung zulässig. Zweitens darf ein Amt der Besoldungsstufe A 15 erst nach einer Dienstzeit von vier Jahren in der jeweiligen "Laufbahngruppe" vollzogen werden. Im Klartext: Küppers ist seit dem 1. Januar 2007 in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes tätig. Daher wird der Weg zu A 15 als Verwaltungsdirektor für ihn eigentlich erst zum 31. Dezember 2010 frei.

Doch bekanntlich hat jede Regel auch ihre Ausnahme. In einem ersten Schritt ist dabei die Politik mit im Spiel. Bereits im Januar hatte SPD-Bürgermeister Thönnessen in nichtöffentlicher Sitzung des Hauptausschusses einen entsprechenden Vorschlag eingereicht, der allerdings bei Stimmengleichheit abgelehnt worden war. SPD, FürVIE und FDP hatten mit acht Stimmen für, CDU und Grüne gegen den Antrag gestimmt.

In der Sitzung des Rates vom 26. Juni war die entsprechende Vorlage wieder auf der nichtöffentlichen Tagesordnung. Hier wäre eine Ablehnung mit einer Zweidrittel-Mehrheit erforderlich gewesen. Die kam nicht zustande. Das Ergebnis: "Bei Nichterreichen einer Zweidrittel-Mehrheit trifft der Bürgermeister gem. § 73 Abs. 3 Satz 5 GO NRW die dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen Entscheidungen allein", so ein Verwaltungspapier. Nach Informationen der Rheinischen Post ist der Ausnahme-Antrag für die Beförderung von Küppers zum 1. Juli 2009 umgehend von Bürgermeister Thönnessen unterschrieben worden.

Eine Stellungnahme zu dem Vorgang wollte der Viersener Verwaltungschef gestern nicht abgeben. "Das sind Personalangelegenheiten, dazu äußere ich mich grundsätzlich nicht", so Thönnessen auf Anfrage der RP. "Herr Küppers ist für die Stadt Viersen ein hervorragender und wichtiger Mitarbeiter. Es kann nicht sein, dass dieser uns durch eine verzögerte Beförderung von der Fahne gehen könnte."

(RP)
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