Solingen Steuerzahlerbund kritisiert Höhe der Abwassergebühren

Solingen · Einmal im Jahr vergleicht der Bund der Steuerzahler NRW die Abwassergebühren der Städte. Das Ergebnis fällt für Solingen ernüchternd aus: Unter den 23 kreisfreien NRW-Städten müssen Bürger nur in Mönchengladbach, Wuppertal, Krefeld und Bielefeld mehr für Abwasser bezahlen.

Die Klingenstadt liegt mit Kosten von 746,20 Euro für einen Musterhaushalt deutlich über dem Landesschnitt von 692 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Kosten in Solingen um 1,2 Prozent.

Die Bürger zahlen hier deutlich mehr als in Nachbarstädten. In Hilden zahlt ein Musterhaushalt (vier Personen, 200 Kubikmeter Frischwasserverbrauch, 130 Quadratmeter versiegelte Fläche) nur 412,50 Euro pro Jahr, im hoch verschuldeten Remscheid sind es 698 Euro.

In finanzschwachen Kommunen, die ein Haushaltssicherungskonzept verfolgen oder am Stärkungspakt Stadtfinanzen teilnehmen, sei das Risiko größer, dass Bürger mit höheren Gebühren belastet werden, sagt Harald Schledorn, Gebührenreferent beim Bund der Steuerzahler NRW: "Trotzdem könnten die Gebühren in Solingen niedriger sein." Dazu müsste der Stadtrat nur beschließen, die Verzinsung des Eigenkapitals abzusenken. Was kompliziert klingt, ist eigentlich ganz einfach: Während Bürger auf ihre Sparguthaben bei Banken momentan nur Mini-Zinsen bekommen, setzt die Stadt selbst einen Wert an, mit dem sie sich ihre Investitionen in das Abwassernetz vergüten lässt. Bezahlen müssen diese Zinsen die Bürger, schließlich könnte die Stadt das Geld ja auch woanders anlegen.

Ob sie dann allerdings auch 6,75 Prozent Zinsen bekommt, die sie laut dem Bund der Steuerzahler momentan von den Bürgern verlangt, ist unklar. Auch mögliche Kredite für Investitionen in das Kanalnetz dürften deutlich niedriger verzinst sein. Die Differenz zwischen diesen Zinsen und den 6,75 Prozent behält die Stadt ein. "Die Verzinsung ist ziemlich hoch in einer Niedrigzinsphase", sagt Harald Schledorn. Er kenne Kommunen, in denen die Zinsen lediglich bei vier Prozent lägen.

Auch bei den Abschreibungen geht die Stadt geschickt vor: Das Kommunalabgabengesetz NRW ermögliche es Kommunen, zu entscheiden, ob sie Anschaffungskosten abschreiben oder einen theoretisch zukünftig zu zahlenden Wert, den so genannten Wiederbeschaffungszeitwert ansetzen, wie es auch Solingen macht. Die Anschaffungskosten liegen oft niedriger, daher können Kommunen über den Wiederbeschaffungszeitwert laut Bund der Steuerzahler ihre eigenen Kosten höher ansetzen - zahlen dürfen auch das die Bürger.

(RP)
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