Solingen Prozess: Polizist rechtfertigt Schläge

Solingen · Der Widerstand des Jugendlichen musste gebrochen werden, um weitere Eskalationen zu vermeiden. Diese Wortwahl benutzten mehrere Polizeibeamte, die im Verfahren gegen einen 34-jährigen Kollegen vor Gericht aussagten - doch die meisten hatten von dem Vorfall nur gehört und waren nicht dabei.

Diese Übereinstimmungen hatte im Verfahren vor dem Amtsgericht, wo der 34-Jährige wegen Körperverletzung im Amt zu einer achtmonatigen Haftstrafe mit Bewährung verurteilt wurde, den Einzelrichter zu der Aussage veranlasst, man habe sich offenbar in nicht mehr vertretbarer Weise abgesprochen. Auch der gestern im Berufungsverfahren vor dem Landgericht gehörte Zeuge, ein 25-jähriger Polizist, drückte sich so aus. Nachdem er gestern im Gerichtssaal den auf Video dokumentierten Vorfall vom Herbst 2012 allerdings angesehen hatte, sagte er: "Widerstand konnte ich jetzt nicht sehen." Zu sehen ist aber, dass der angeklagte Polizist den betrunkenen 17-Jährigen geschlagen hat, obwohl dieser bereits auf dem Parkplatz vor der Polizeiwache an der Kölner Straße war, wo ihn seine Eltern in Empfang genommen hatten. Bevor er in jener Nacht auf die Wache gebracht wurde, soll der stark alkoholisierte junge Mann randaliert und Polizisten in der Südstadt verbal und tätlich angegriffen haben. Der angeklagte Polizist, der sich weiter im Dienst befindet, hatte seine Tätlichkeiten gegenüber dem Jugendlichen mit Notwehr gerechtfertigt. So will auch sein Verteidiger, der für seinen Mandanten im Berufungsverfahren einen Freispruch erreichen möchte, nun einen Ausbilder als Sachverständigen hören, der Auskunft geben soll über Maßnahmen, die gegen "alkoholisierte Störer" zulässig sind, zum Beispiel "Blendschläge gegen die Schläfe", um die Festnahme des Schlägers zu ermöglichen.

Der Richter am Landgericht will dem Antrag nachkommen und setzte Prozesstage für den 13. Juli sowie den 3. und 13. August an.

(aki)
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