Solingen Parallelstraße: Urteil wird erst im September erwartet

Solingen · Der Staatsanwalt quittierte drei der vier Beweisanträge der Verteidiger mit Ablehnung: "Wir müssen aufpassen, dass wir nicht zu sehr ins Private abdriften", kritisierte er. Die Anwälte des 38-jährigen Solingers, der sich wegen versuchten Mordes vor dem Wuppertaler Landgericht verantworten muss, zweifeln vor allem am Tatmotiv ihres Mandanten. Der soll im Sommer 2012 zwei Brandanschläge auf das Haus, in dem seine Ex-Freundin (29) wohnte, verübt haben.

Tage nach einem Feuer auf dem Dachboden hatten Anwohner Gas im Keller und brennende Zeitungen im Flur bemerkt. Der Angeklagte soll seine frühere Lebensgefährtin nach der Trennung bedroht haben.

Die Verteidigung forderte am Dienstag, Auszüge aus dem Internethandel zu verwerten: Sie sollen belegen, dass der Angeklagte wenige Tage vor den Bränden Ausschau nach einem Kinderfahrrad und einem Kinderbett für den kleinen Sohn der Ex-Freundin gehalten habe. "Dieses Verhalten passt nicht zum Vorhaben, das Haus anzuzünden, in dem Mutter und Sohn leben", folgerte einer der Verteidiger. Auch den Charakterzug der Eifersucht, den das mutmaßliche Opfer bei ihrem Ex-Freund beschrieb, will die Verteidigung entkräften. Dazu wollen die Anwälte eine weitere Ex-Freundin aus Frankfurt vor Gericht zitieren.

Aus noch weiterer Ferne reiste ein Feuerwehrmann an, um sich zu Details des ersten Brandes zu äußern: Der Zeuge arbeitet derzeit in Abu Dhabi in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Er bestätigte, dass zum Zeitpunkt des Löscheinsatzes der Fußboden auf dem Dachboden bereits gebrannt hätte. Ohne die Feuerwehr hätte sich das Feuer womöglich bis in die Dachkonstruktion und das untere Geschoss ausgebreitet, so der Zeuge.

Für den Brandsachverständigen decken sich diese Aussagen mit Erkenntnissen, wonach Teile des Dachstuhls selbstständig gebrannt haben. Die Verteidiger kritisierten das Gutachten. Ihr Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen wurde abgelehnt. Die Teilnehmer des Verfahrens beobachten einen ungewöhnlichen Vorgang: Nachdem einer der beiden Verteidiger sich in den Zeugenstand hatte berufen lassen, will seine Kollegin am nächsten Prozesstag aussagen. Das Urteil wird im September erwartet.

(RP)
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