Solingen Angeklagter lauerte Ex-Freundin wochenlang auf

Solingen · Im August 2012 soll ein 37-jährige Solinger versucht haben, das Haus seiner Ex-Freundin in die Luft zu sprengen. Zuvor hatte der der Frau wochenlang aufgelauert.

Solingen: Versuchter Gas-Anschlag auf Wohnhaus
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Sie habe sich zeitweise kaum noch allein aus dem Haus getraut, aus Angst, ihr Ex-Freund stünde wieder vor der Tür und warte auf sie. Mehrfach habe er ihr nach der Trennung im Juli 2012 im Treppenhaus zu ihrer Wohnung aufgelauert. Das sagte die Ex-Freundin des Angeklagten gestern bei der Zeugenvernehmung vor der 5. Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts aus.

Der 37-jährige Angeklagte soll am 10. August vergangenen Jahres aus Eifersucht versucht haben, das Mehrfamilienhaus an der Parallelstraße in Wald, in dem seine Ex-Freundin zum Tatzeitpunkt mit ihrem dreijährigen Sohn lebte, in die Luft zu sprengen. Nur weil ein Nachbar am Morgen des Tattages den Gasgeruch und ein Feuer im Flur bemerkte, konnten die Hausbewohner noch rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden.

Ebenso steht der Angeklagte unter Verdacht, nur fünf Tage zuvor einen Brand auf dem Dachboden des Wohnhauses gelegt zu haben. Auch vor der mutmaßlichen Tat habe sich die Eifersucht des Angeklagten in den mehrfachen Trennungsphasen der einjährigen Beziehung auf drastische Weise geäußert: auf einem Spaziergang soll er nach Angaben seiner Ex-Freundin ihr und einem Bekannten mit einer Pistole aufgelauert und diese vor den Augen ihres kleinen Sohnes auf den Mann gerichtet haben.

Nach einem Warnschuss in die Luft habe der Angeklagte dem Mann mit den Worten "Der nächste trifft dich", gedroht. Auch einem Nachbarn der Ex-Freundin soll er gedroht haben, ihn "abzuknallen". Bereits als sie den Angeklagten im August 2011 kennenlernte, war die Zeugin von Bekannten vor ihm gewarnt worden. Während der Beziehung sei der 37-Jährige immer wieder aggressiv geworden, habe mit Gegenständen geworfen und sie beschimpft. Noch am Tag vor dem Brand soll er die Zeugin angerufen und ihr versichert haben, ihr niemals etwas anzutun.

Am 7. März wird der Prozess fortgeführt. Die Ex-Freundin des Angeklagten tritt am 12. März erneut in den Zeugenstand. Der Befangenheitsantrag der Anwälte gegen einen Sachverständigen, der das Gutachten zu dem vereitelten Gasanschlag vom 12. August 2012 erstellte, wurde gestern abgelehnt.

(RP)
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