Moers Schwerbehinderte:Parkerleichterung befristet gültig

Moers · Auf die befristete Gültigkeit von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte weist die Stadt Moers hin. Ab nächsten Montag, 15. Januar, heften die städtischen Verkehrsüberwacherinnen Karten mit Hinweisen über die gesetzlichen Regelungen und Kontaktmöglichkeiten an Autos mit ausliegenden unbefristeten Ausweisen. Nach Paragraph 46 der Straßenverkehrsordnung dürfen diese Parkausweise nicht unbefristet ausgestellt werden. Hier gilt höchstens ein Zeitraum von bis zu fünf Jahren - auch für Inhaberinnen und Inhaber unbefristet gültiger Behindertenausweise.

Die Stadt bittet, mögliche unbefristete Ausweise gebührenfrei in der Technischen Informationsstelle einzutauschen. Das alte Foto kann für das neue Dokument weiterverwendet werden. Die Ausstellung, Verlängerung oder der mögliche aktuelle Umtausch von Parkerleichterungen ist gebührenfrei. Zudem bittet die Stadt darum, Parkerleichterungen von verstorbenen Familienmitgliedern zurückzugeben.

(RP)
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