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Mönchengladbach Mann wollte Haus seiner Ex-Frau anzünden

Mönchengladbach · Durch einen lauten Knall sind Bewohner eines Mehrfamilienhauses an der Bergerstraße in der Nacht zum Samstag erschreckt worden. Ein 41-Jähriger hatte laut Polizeibericht das Haus, in dem seine Ex-Frau mit den Töchtern lebt, anzünden wollen.

Dabei kam zu einer Verpuffung. Das Feuer blieb zum Glück jedoch klein und konnte von aufmerksamen Nachbarn schnell gelöscht werden.

Zur Tatzeit stark betrunken

Am Freitagabend hatte sich der stark betrunkene 41 Jahre alte Tatverdächtige aus Mönchengladbach um 22.40 Uhr mit einem Taxi zur Wohnanschrift seiner geschiedenen Ehefrau an der Bergerstraße fahren lassen. Im Gepäck hatte er eine Flasche mit Benzin. Offenbar aus Frust über eine veränderte Sorgerechtsituation versuchte er, die Hauseingangstür des Mehrfamilienhauses in Brand zu setzten. Die Verpuffung verursachte im Treppenhaus eine starke Rauchentwicklung. Dadurch erlitt die zwölfjährige Tochter des Tatverdächtigen eine Rauchgasvergiftung, die jedoch nur ambulant behandelt werden musste, so die Polizei. Die 47 Jahre alte Mutter und die 15-jährige Schwester blieben unverletzt.

Nach der Tat stieg der Mann wieder in das abseits wartende Taxi, um sich nach Hause bringen zu lassen. Während der Fahrt erzählte der 41-Jährige, der stark nach Rauch und Benzin roch, dem Taxifahrer, was er getan hatte. Der Fahrer informierte umgehend die Polizei, die den Mann wenig später in seiner Wohnung festnehmen konnte. Dem 41-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen. Am Samstagmorgen wurde er durch einen Staatsanwalt wieder entlassen. Gegen den Mann wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.

Nur geringer Sachschaden

Durch das Feuer entstand laut Polizei nur geringer Sachschaden. Was alles hätte passieren könnten, wenn der Brand nicht so schnell gelöscht worden wäre, das müssen nun Ermittler herausfinden. Am Tatort wurden Beweismittel gesichert. Die Feuerwehr sorgte an der Bergerstraße dafür, dass das Mehrfamilienhaus belüftet wurde. Anschließend konnten die Bewohner wieder in ihre Wohnungen zurückkehren.

(OTS)
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