Mögliche Gefahrensituationen Polizei gibt Verhaltenstipps für Karneval

Mönchengladbach · Nach den Übergriffen an der Silvesternacht in Köln wird die Sicherheit im Karneval viel diskutiert. Die Polizei gibt Tipps, wie sich Karnevalisten in Gefahrensituationen verhalten sollten Eine Übersicht gibt es hier.

Wie man sich in Gefahrensituationen verhalten sollte, erklärt die Polizei.

Wie man sich in Gefahrensituationen verhalten sollte, erklärt die Polizei.

Foto: dpa, mg kno

Trifft man auf eine bedrohlich wirkende Gruppe von Personen, wie zum Beispiel betrunkene, pöbelnde Menschen, dann sei es möglicherweise die bessere Entscheidung, dieser Gruppe auszuweichen und einen längeren Weg in Kauf zu nehmen. Wenn es sich anbietet und es sicherer erscheint, sollte man sich am Rande der Menschenmenge bewegen.

Wenn man unterwegs ist, könne es hilfreich sein, sich zu einer Gruppe zusammenzuschließen und dabei gegenseitig auf sich zu achten und sich gegebenenfalls zu unterstützen.

Wenn man in eine bedrohliche Situation gerät, solle man sich durch lautes Schreien, den Einsatz von "Schrillalarmgeräten" oder Trillerpfeifen auf sich aufmerksam machen und versuchen, Unbeteiligte aktiv zur Hilfeleistung aufzufordern. Dabei solle man Personen gezielt ansprechen: "Sie mit der blauen Jacke! Ich brauche Hilfe!". Man sollte versuchen, seinen eingeschlagenen Weg fortzusetzen oder sich in sichere Bereiche zurückziehen. Sobald man sich wieder sicher fühlt, solle man die Polizei über den Notruf 110 informieren.

Auch wenn man keine Gefahr für sich sieht, aber bedrohliche Gruppen von Personen feststellt, sollte man sich ebenfalls nicht scheuen, die Polizei über "110" zu verständigen.

Zum Thema "Abwehrwaffen": Die Polizei sieht den Einsatz sogenannter Abwehrwaffen, zum Beispiel Abwehrsprays, kritisch. Jede Unsicherheit in der Handhabung, jede zeitliche Verzögerung des Einsatzes kann fatale Folgen für den Benutzer selbst haben. Der oder die Täter können möglicherweise die "Abwehrwaffe" entreißen und dann gegen ihn einsetzen. Der Einsatz von Abwehrsprays gegen Person kann, wenn diese verletzt werden, eine strafrechtliche Prüfung in einem Ermittlungsverfahren nach sich ziehen.

Auch vor der Gefahr von K.O Tropfen warnt die Polizei. Mehr Informationen dazu lesen sie hier.

In größeren Städten wie Düsseldorf oder Köln hat die Polizei sogenannte "Security Points" eingerichtet. Alle Informationen dazu lesen sie hier.

(skr)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort