Mönchengladbach Erfolg für Anwohner der Eickener Straße

Mönchengladbach · Im Streit um die undurchsichtige Regelung des Bewohnerparkens an der Eickener Straße hat sich die Bezirksvertretung Nord auf eine neue Regelung geeinigt.

Lange sorgte die Bewohnerparkregelung im Gründerzeitviertel Ost bei den Anwohnern der Eickener Straße für Unmut. Der Grund: Nur für die linke Seite der Eickener Straße, die ungeraden Hausnummern, konnte ein Anwohnerparkausweis beantragt werden — an der rechten Straßenseite war lediglich das Parken mit Parkscheibe für eine Stunde erlaubt. Gestern wurde der Fall in der Sitzung der Bezirksvertretung Nord neu verhandelt. Ergebnis: Die rechte Seite der Eickener Straße soll künftig ebenfalls unter die Anwohnerparkregelung fallen.

Für die Anwohner ein lang ersehnter Erfolg. Bereits im Mai 2011 beschloss der Rat, im Gründerzeitviertel Ost eine Anwohner-Parkzone einzurichten. Durch die unmittelbare Nähe zum Mönchengladbacher Hauptbahnhof wurde das Wohnviertel gerne und rege von Berufspendlern genutzt. Dem sollte Einhalt geboten werden.
Kurzerhand wurden für 17 Straßen 32 Parkscheinautomaten installiert — nur auf der rechten Seite der Eickener Straße blieb die Parkscheiben-Regelung erhalten. Nach Straßenverkehrsrecht dürften nur ganze Wohnblöcke erfasst werden, lautete noch vor einigen Wochen die Begründung von Bezirksvorsteher Reinhold Schiffers.
Gestern nun die gute Nachricht. "Die Bezirksvertretung Nord beschließt die Einbeziehung der geraden Hausnummern der Eickener Straße in die bestehende Anwohnerparkregelung", so Schiffers.

(ape)
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