Mönchengladbach Einbrecher muss für fünf Jahre und drei Monate in Haft

Mönchengladbach · Am Ende des Prozesses vor der Zweiten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts reagierte der bisher meistens schweigende Angeklagte (32) mit einer lebhaften Erklärung: "Ich verlange Gerechtigkeit und will auch nur für das verurteilt werden, was ich gemacht habe."

Tatsächlich musste sich der 32-jährige Albaner bereits seit Juni wegen schweren Bandendiebstahls und Homejackings in 14 Fällen vor Gericht verantworten. Nach längerem Schweigen hatte der Albaner zwei Wohnungseinbrüche eingestanden. Doch Staatsanwalt und Gericht waren am Ende überzeugt, dass sich der Angeklagte in der Zeit von September 2011 bis November 2011 sechsmal an Wohnungseinbrüchen am Niederrhein, vor allem im Bezirk der Kreisbehörde Viersen, beteiligt hat.

Laut Anklage soll der 32-Jährige einer Bande angehört haben, die vor allem nachts in frei stehende Wohnhäuser durch Gartentüren eindrang und durchwühlte Räume hinterlassen hat. Doch eine bandenmäßige Tatbegehung war dem Angeklagten nicht nachzuweisen. Zwar waren im November 2011 in Viersen vier südländisch aussehende Männer aufgefallen, die sich mit der Polizei eine wilde Verfolgungsjagd lieferten. In Boisheim verlor sich die Spur. Es gab keinen Bandennachweis. Dabei sollen die Täter in den Häusern Autoschlüssel erbeutet haben. Anschließend verschwanden sie mit den gestohlenen Fahrzeugen, die später sichergestellt wurden. Sowohl an den Tatorten als auch an den sichergestellten Fahrzeugen wurden DNA-Spuren gefunden, die nach Ansicht der DNA-Gutachter den Angeklagten überführten. Auch mit der Zeugenaussage seiner Schwester, die extra aus Albanien nach Mönchengladbach gekommen war, konnte der Mann auf der Anklagebank seine angebliche Unschuld nicht beweisen. Zur Tatzeit im Oktober 2011 sei er doch gar nicht in Deutschland gewesen, sondern in seiner Heimat Albanien. Aber die Schwester sagte im Mönchengladbacher Schwurgerichtssaal sehr widersprüchlich aus. Sie kannte nicht einmal die Telefonnummer des Bruders. Mit dieser Aussage könne die Schwester nicht beweisen, ob sich der Angeklagte damals tatsächlich in Albanien aufgehalten habe, so der Staatsanwalt. Es blieb bei dem Urteilsspruch: Fünf Jahre und drei Monate Haft.

(RP)
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