Mehrheit im Parlament: Bundestag beschließt umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes
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Leichlingen Glashütte-Areal: Debatte um Umweltbelastungen

Leichlingen · Soll die Stadt Leichlingen den Eigentümer des Gewerbegebiets Glashütte auffordern, in einem Gutachten nachzuweisen, dass sowohl Betriebsgelände als auch die Gebäude dort frei von Umweltlasten sind? Die unabhängige Wählergemeinschaft FW/UWG findet "Ja" und hat einen entsprechenden Antrag für die politischen Gremien stellt.

Die Stadtverwaltung hat im Vorfeld der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung jetzt eine Stellungnahme dazu abgegeben und kommt zu einem ganz anderen Schluss. Das für Altlasten zuständige Verwaltungsorgan sei die untere Umweltschutzbehörde, und die habe bereits eine erste Bewertung vorgenommen. Außerdem habe der Eigentümer, der das Gelände verkaufen möchte, bereits ohne Aufforderung eine Bodenuntersuchung veranlasst, heißt es da. Ergebnis: Das Grundstück ist nicht frei von Umweltlasten.

Auch aus der Immobilien-Anzeige gehe klar hervor, dass durch die industrielle Nutzung von 1925-2003 (zunächst Glasproduktion, später Metallverarbeitung) Altlasten vorhanden seien. Eine rechtliche Basis, den Eigentümer zu einer sofortigen Sanierung zu verpflichten, gebe es vermutlich nicht, argumentiert die Stadt. Daher empfiehlt sie, den UWG-Antrag abzulehnen.

(RP)
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