Grevenbroich Nebenämter: Rat schmettert UWG/ABG-Antrag ab

Grevenbroich · Die Kommunalaufsicht beim Rhein-Kreis soll prüfen, ob die Ausübung mehrerer Nebenämter durch Kämmerin Monika Stirken-Hohmann zulässig ist. Das hatte die UWG/ABG-Fraktion beantragt. Doch der Rat schmetterte dieses Begehren jetzt ab.

Die Finanzexpertin der Stadt ist Geschäftsführerin der Stadtentwicklungsgesellschaft und neuerdings kaufmännischer Vorstand der Stadtbetriebe-AöR. Damit sei das zumutbare Maß überschritten, meinen UWG/ABG. Ob das zulässig oder gegebenenfalls zu beschränken ist, müsse von der Kommunalaufsicht geprüft werden.

"Ich halte diesen Antrag für überflüssig", sagte Bürgermeister Klaus Krützen in der Ratssitzung. Seine Begründung: Der Kreis sei fortlaufend und detailliert über die Gründung der Stadtbetriebe informiert worden, es habe keine Beanstandung gegeben. "Daher sehe ich im Moment auch keinen Handlungsbedarf", meinte Krützen, der dem Rat empfahl, den Antrag zurückzuweisen. Das missfiel Carl Windler (UWG): "Ihnen steht es nicht zu, Anträge zu bewerten", wetterte er gegenüber Krützen.

Rückendeckung bekam der Bürgermeister von Wolfgang Kaiser (CDU), der UWG/ABG einen schlechten Stil vorwarf: "Wenn man über Nebenämter spricht, dann spricht man über Funktionen, nicht über Personen", mahnte der Fraktionschef. Noch deutlicher wurde sein SPD-Kollege Horst Gerbrand: Es sei stillos, "wenn verdiente Mitarbeiter in Misskredit gebracht werden", betonte er. Der Stadtrat könne "stolz darauf sein, dass er zwei Vorstände besetzt" habe. Neben Monika Stirken-Hohmann steht der Beigeordnete Florian Herpel an der Spitze der AöR.

Sowohl CDU als auch SPD forderten, über den Antrag von UWG/ABG abzustimmen. "Da ist sich die ganz große Koalition wieder mal einig", kommentierte Carl Windler. Nachdem Rainer Stein (SPD) in einem Antrag zur Geschäftsordnung eine sofortige Abstimmung forderte, waren weitere Wortmeldungen nicht mehr zulässig.

Das Ergebnis: Bei fünf Gegenstimmen und zwei Enthaltungen wurde der Antrag der Fraktionsgemeinschaft von der Mehrheit des Rates abgelehnt.

(wilp)
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