Krefeld Standesamt bleibt hart: Krefelderin soll im Kongo nach Urkunde forschen

Krefeld · Eine deutsche Staatsbürgerin möchte ihren deutschen Freund heiraten. Als Pflegekind, das im Kongo geboren ist, fehlt ihr die Original-Geburtsurkunde. Das Standesamt besteht jedoch darauf.

 Fanny Lukoki lebt seit sie denken kann in Deutschland. Ihre leiblichen Eltern sind tot, und sie wuchs bei Pflegeeltern in Schwalmtal auf.

Fanny Lukoki lebt seit sie denken kann in Deutschland. Ihre leiblichen Eltern sind tot, und sie wuchs bei Pflegeeltern in Schwalmtal auf.

Foto: Lukoki

Eine Heirat in Deutschland, im Kreis der Familie, bleibt für Fanny Lukoki weiter unerreichbar. Wie die RP berichtete, verlangt das Krefelder Standesamt von der 28-Jährigen eine Original-Geburtsurkunde. Die jedoch fehlt der Krefelderin, die zwar im Kongo geboren ist, als Baby aber bereits nach Deutschland kam, bei Pflegeeltern in Schwalmtal aufwuchs und seit 2003 deutsche Staatsbürgerin ist. "Ich habe noch nie eine solche Geburtsurkunde besessen. Es war auch noch nie ein Problem. Als ich als Jugendliche meinen Personalausweis verloren habe, hat mir mein Pflegevater über die deutsche Botschaft ein Ersatzdokument ausstellen lassen, das bei der Neuausstellung akzeptiert wurde. Diesmal reicht das Dokument nicht", erklärt Fanny Lukoki, die an der Bürokratie verzweifelt.

Als sie 1986 in Kinshasa im Kongo zur Welt kam, regierte noch der brutale Diktator Mobutu Sese Seko, der erst 1997 von den Rebellen gestürzt wurde. Das Land versank über Jahre in Bürgerkrieg, der bis heute im Osten des Kongo tobt. Auch wenn es Demokratische Republik Kongo heißt, so erfüllt der Staat in der Praxis keinesfalls die Merkmale einer Demokratie. Gewalt, Korruption und Vetternwirtschaft prägen bis heute den Alltag im Kongo.

"Ich weiß nicht anders, als dass es von mir keine Geburtsurkunde im Kongo gibt. Und selbst wenn. Wie hoch ist wohl die Wahrscheinlichkeit, dass ich nach all den Kämpfen dort noch ein solches Papier finde", fragt sich Fanny Lukoki, die im Austausch mit der deutschen Botschaft im Kongo steht. Dort bedauert man ihre Unannehmlichkeiten sehr, weiß aber auch keine schnelle Lösung. In einer Mail heißt es: "Ihre Geburt muss hier in der D.R. Kongo bei dem Standesamt, in dessen Amtsbezirk Sie geboren wurden, beurkundet und registriert werden. Danach stellt Ihnen das kongolesische Standesamt eine richtige Geburtsurkunde aus. Da die gesetzliche Frist für die Beurkundung der Geburt in Ihrem Fall bereits abgelaufen ist, müssen Sie zunächst einen Nachregistrierungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk bei Gericht erwirken. Dieser genehmigt die Ausstellung einer Geburtsurkunde nach Ablauf der gesetzlichen Frist. Sie können für all dies auch einen kongolesischen Anwalt beauftragen."

"Wenn man sowas liest, vergeht einem doch glatt die Lust aufs Heiraten. So ein Prozedere dauert schließlich", sagt die Krefelderin. Bei der "Einbürgerung in den deutschen Staatsverband" wurde im Juli 2003 wegen der außergewöhnlichen Situation mit Erlass des Landes-Innenministeriums einer Einbürgerung - unter Zulassung einer Ausnahme - im Ermessenswege stattgegeben.

Das Standesamt in Krefeld jedoch sieht nach nochmaliger Prüfung des Falls keine andere Vorgehensweise, als auf die Original-Geburtsurkunde zu bestehen. Damit misst es einem Dokument eine wesentliche Bedeutung zu, das unter der Herrschaft eines Diktators erstellt wurde. Fanny Lukoki und ihr Freund verstehen die Welt nicht mehr.

(RP)
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