Krefeld Stadt soll Barrierefreiheit von Haltestellen prüfen

Krefeld · Blitzschnell reagierte die Bezirksvorsteherin Mitte auf die Klage eines Bürgers nach einem Ortstermin.

 Die Haltestelle an der St.-Anton-Straße vor dem Rathaus war Anlass für die Bitte der Bezirksvertreter, alle Haltestellen der Innenstadt zu prüfen.

Die Haltestelle an der St.-Anton-Straße vor dem Rathaus war Anlass für die Bitte der Bezirksvertreter, alle Haltestellen der Innenstadt zu prüfen.

Foto: T. Lammertz

Gehbehinderte, Menschen mit Rollator und Eltern mit Kinderwagen haben nach Beobachtungen von Bürger Jürgen Wagner Schwierigkeiten, die Hürde des Bordsteins an der Straßenbahnhaltestelle St. Anton-Straße vor dem Rathaus zu überwinden. Das berichtete Bezirksvorsteherin Gerda Schnell in der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung Mitte. Wenige Stunden zuvor hatte sie sich bei einem Ortstermin mit dem Bürger sowie Dirk Czymai vom städtischen Fachbereich Bürgerservice ein Bild von der Situation gemacht und sogleich einen Antrag formuliert.

Soweit es die genannten Fahrgäste nicht schaffen, auf den Bürgersteig zu gelangen, "müssen sie auf der Straße mindestens zehn Meter bis zur nächsten Absenkung gehen und laufen Gefahr, vom inzwischen wieder anrollenden Individualverkehr angefahren zu werden", formulierte die Bezirksvorsteherin in ihrem Antrag und führte drei Maßnahmen an, die die Bezirksvertretung dann auch einstimmig als Bitte an die Verwaltung richtete. So soll an der Haltestelle St.-Anton-Straße/Westwall/Rathaus, Höhe Haltestellenschild, zeitnah der Bordstein über eine Breite von etwa zwei Metern abgesenkt werden, um barrierefreien Zugang zum Bürgersteig zu gewährleisten. Das Gleiche soll an der Haltstelle Friedrichsplatz, nördliche Seite, unweit der IHK etwa in der Mitte des Haltstellenbereichs geschehen. Drittens wird die Verwaltung gebeten, die Straßenbahnhaltestellen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung Mitte auf Barreirefreiheit zu überprüfen. Soweit diese noch hergestellt werden muss, sollen die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden. Zu prüfen sei darüber hinaus, ob die Maßnahmen zuschussfähig seien und ob dafür Fördermittel - beispielsweise beim Land - beantragt werden könnten.

Spätestens in der Sitzung im April, so bitten die Bezirksverordneten, möge die Verwaltung über das Ergebnis der Prüfung als auch über Beginn und Ausführung der eingeleiteten Maßnahmen zur Erlangung der Barrierefreiheit an den Straßenbahnhaltestellen in der Innenstadt informieren.

(lez)
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