Krefeld Friedhöfe mit Defizit -Gebühren sollen 2015 steigen

Krefeld · Friedhofssatzung wird der neuen Rechtslage angepasst.

Die Stadt plant, wie zuvor bereits durch Dezernent Thomas Visser angedeutet, eine Erhöhung der Friedhofsgebühr. Grund - die Friedhöfe machen auch in diesem Jahr wieder Defizite.

Für 2014 liegt jetzt eine Ertragsanalyse vor. Rund 1,5 Millionen Euro weniger als erwartet wird die Stadt einnehmen. Auf Basis dieser Kalkulation und erwarteter Trends sollen die Gebühren für Erdbestattungen um 1,5 Prozent (13 Euro) steigen. Eine Erdbestattung soll künftig 878 Euro kosten. Bei den Urnenbestattungen sollen die Kosten um 4,18 Prozent (12,5 Euro) steigen. Die Grabbereitung für die Urne kostet derzeit 299 Euro. Die Nutzungsgebühr für die Trauerhalle bleibt gleich teuer.

Weiterhin will die Stadt auch die Friedhofssatzung aufgrund neuer Rechtslage ändern. Eine wesentliche Änderung ist nun, dass Urnenbeisetzungen nach dem Bestattungsgesetz innerhalb von sechs Wochen vorzunehmen sind. Die Friedhofssatzung gab hier bisher drei Monate vor. Mehr Spielraum hat die Stadt jetzt bei den Erdbestattungen oder Kremierungen - laut Bestattungsgesetz ist es möglich, dass die Stadt auf Antrag die bisher geltende Frist von zehn Tagen nach Tod bis zur Beisetzung oder Einäscherung verlängern kann, "auf Antrag von hinterbliebenen Personen oder deren Beauftragten sowie im öffentlichen Interesse", heißt es in einer Vorlage für den Bauausschuss. Der zeitliche Druck, Verstorbene innerhalb von zehn Tagen unter die Erde zu bringen, entfällt somit.

Weiterhin will die Stadt eine pflegefreie Rasengrabstätte für Urnenbeisetzung nun auch als sogenannte Partnerschafts-Wahlgrabstätte anbieten. Damit soll die die Attraktivität und Nachfrage nach dieser Grabstättenart erhöht werden, da so zwei Beisetzungen in ein und derselben Grabstätte vorgenommen werden können. Bisher wird diese Grabstättenart als Urnenreihengrab mit einem auf 30 Jahre beschränktem Nutzungsrecht angeboten, wobei nur eine Beisetzung je Grabstelle möglich ist und Wiedererwerb und Verlängerung ausgeschlossen sind.

Der Bauausschuss soll am 25. November, der Rat am 11. Dezember abstimmen.

(sep)
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