Urteil am Kölner Landgericht Frau Richtung U-Bahn gestoßen - Täter muss in Psychiatrie

Köln · Im Prozess gegen einen 26-Jährigen, der eine Frau in Köln in Richtung einer einfahrenden U-Bahn gestoßen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik gefordert.

 Der Beschuldigte neben seiner Verteidigerin Funda Biçakoğlu. (Archivbild)

Der Beschuldigte neben seiner Verteidigerin Funda Biçakoğlu. (Archivbild)

Foto: Claudia Hauser

Im Prozess gegen einen 26-Jährigen, der eine Frau in Köln in Richtung einer einfahrenden U-Bahn gestoßen haben soll, ist das Urteil gefallen: Der Angeklagte muss in eine psychiatrische Klinik.

Ein 26-Jähriger, der eine US-amerikanische Touristin in Köln in Richtung einer einfahrenden U-Bahn gestoßen hat, wird in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Das entschied das Landgericht Köln am Dienstag. Es kam zu dem Schluss, dass der Mann eine Körperverletzung mit "potenziell lebensgefährdender Behandlung" begangen habe - eine Tötungsabsicht stellte es aber nicht fest.

"Der Kopf der Bahn war bereits elf Meter an der Geschädigten vorbeigefahren, als von hinten der wuchtige Stoß gegen ihre Schultern erfolgte", sagte der Vorsitzende zur Begründung. Die 19 Jahre alte Touristin habe weder vor die Bahn, noch zwischen die Wagen fallen können, wo sie "dem Tode geweiht" gewesen wäre, wie es das Gericht formulierte.

Der Angeklagte handelte nach Überzeugung des Gerichts in schuldunfähigem Zustand. Der 26-Jährige ist seit seiner frühen Jugend an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt. Auch die Staatsanwaltschaft hatte am Vormittag die Unterbringung in einer Klinik gefordert.

(hsr/dpa)
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