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Kleve Lebenshilfe: Erzieherinnen nehmen Schlichtungsempfehlung an

Kleve · Der nächste Schritt zu einem neuen Tarifvertrag für die Erzieherinnen der Lebenshilfe ist getan. Gestern Abend nahmen die Beschäftigten der Kitas bei einem Treffen in der Schneppenbaumer Tagesstätte "Lebensbaum" die am Samstag ausgehandelte Empfehlung des Schlichters an. Somit können die weitergehenden Tarifverhandlungen zwischen der Lebenshilfe Kleve und den Erzieherinnen am Donnerstag wieder aufgenommen werden.

Gewerkschaftssekretär Harald Hüskes berichtete gestern Abend von der Versammlung: "Die Empfehlung des Schlichters ist von den Erzieherinnen einstimmig angenommen worden."

Der Schlichter Dr. Johannes Föcking teilte gestern nochmals detailliert die jetzt angenommene Schlichtungsempfehlung mit. So erfolgt auf der Basis des Regelungswerkes für die Kindertagesstätten (Entgelttabelle Lebenshilfe gGmbH Leben und Wohnen, Kleve) eine grundsätzliche Orientierung am TVöD. Die Tarifvertragsparteien orientieren sich an der Weiterentwicklung des TVöD. Die Tarifvertragsparteien können zukünftig Abweichungen vereinbaren. Keine Entgeltgruppe/individuelles Entgelt wird höher als im TVöD geregelt ausfallen. Zur Lösung des Tarifkonfliktes wurden zwei Komponenten vorgeschlagen:

a.) eine Strukturanpassung: ab 1. Juli 2014 gibt es 2 Prozent mehr Entgelt; ab 1. Juli 2015 nochmals, ab 1. Juli 2016 sowie ab 1. Juli 2017 wird das Entgelt nochmals jeweils um 1 Prozent angehoben. Die Regelung zur Strukturanpassung hat eine Laufzeit bis zum 30. Juli 2018.

Dazu kommt eine Gehaltsanpassung: ab 1. Juli von 2,6 Prozent mehr Gehalt, ab 1. Juli wird das Gehalt nochmals um 2,6 Prozent. Die Regelung zur Gehaltsanpassung erhält eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2016. So steigert sich die Vergütung in den ersten beiden Jahren insgesamt um jeweils 4,6 Prozent und in den zwei darauffolgenden Jahren um jeweils ein Prozent. Bei wesentlichen Veränderungen der Zuweisungsmittel des Landes an den Kreis für die Jugendhilfe (plus oder minus 10 Prozent), verpflichten sich die Tarifvertragsparteien unverzüglich in Gespräche einzutreten.

(RP)
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