Kleve Antworten zum 1. FC Kleve

Kleve · Über das Schicksal des Fußball-NRW-Ligisten wird am Mittwoch in der Sitzung des Klever Rats entschieden. Wenn der Klub die 650 000 Euro Fördermittel für den Stadion-Umbau zurückzahlen muss, droht die Insolvenz.

1. FC Kleve: Eine Chronologie des Scheiterns
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Mittwoch soll im Rat über den Sportförderantrag des 1. FC Kleve für den Um- und Neubau der Volksbank-Arena entschieden werden. Die RP beantwortet einige Fragen zu dem Thema.

Warum braucht der 1. FC Kleve überhaupt ein Stadion mit 5000 Plätzen? In der Regionalliga ist seitens des DFB vorgeschrieben, wie ein Regionalliga-Stadion auszusehen hat. Das sind Zulassungsvoraussetzungen. 5000 Plätze, davon mindestens 1000 Sitzplätze, Spielertunnel, und mehr. Der DFB hat das Stadion in Kleve abgenommen.

Was zahlt die Stadt im Rahmen der Sportförderung? Die Stadt Kleve gewährt den Sportvereinen eine Beihilfe zum Bau und zu größeren Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen zur Erweiterung von vereinseigenen Sportanlagen. Die Höhe der städtischen Beihilfe beträgt bei Neubau bis zu 50 Prozent und bei größeren Instandsetzungsmaßnahmen und Modernisierungsmaßnahmen bis zu 40 Prozent der vom Land festgelegten zuschussfähigen Kosten.

Was kostet die Sanierung Bresserberg? Die Gelder, die der 1. FC Kleve von der Stadt bekommt, sind zweckgebunden. Sie stammen aus der Sportstättenförderung und dienen der Sanierung des Bresserbergs. Es wurden die Wege ins Stadion saniert, Fangzäune und Zäune aufgestellt, die Tribüne gebaut. Kostenrahmen: 3,4 Mio Euro. Dazu gibt die Stadt einen Zuschuss von 1,4 Millionen, zwei Millionen trägt der Verein aus Eigenmitteln. Bis jetzt hat der 1. FC 650 000 Euro Zuschuss von der Stadt bekommen.

Wie ist der Verein in die Schieflage geraten? Teilweise Aufstiegseuphorie in Kombination mit einer großzügigen Auslegung bei der Abrechnung von Arbeitsverträgen brachten den Verein in Not. Mit dem Aufstieg musste das Stadion umgebaut werden. Dazu stellte der Verein einen Zuschuss-Antrag bei der Stadt. Die Baugenehmigungen folgten, die finanziellen Mittel jedoch später, da die Steuerfahndung den 1. FC besuchte.

Die Stadt knüpfte Bedingungen an die Zuschussgewährung. Die 1,4 Millionen Euro sollen in drei Teilraten ausgezahlt werden. Der Verein wird von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "thp" kontrolliert und muss regelmäßig seine finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Die Gesamtkosten für den Stadionumbau müssen vom Verein vorfinanziert werden.

Fristen und Folgen? Stadt und Rat werfen dem Verein vor, sich nicht an eine vorgegebene Frist gehalten zu haben. Nach Darstellung der Verwaltung hatte der Verein bis zum 30.9.2010 die Möglichkeit, seine finanzielle Auskömmlichkeit nachzuweisen, die beim Saisonstart nicht vorlag, damit die nächste Rate für den Stadionumbau fließen kann.

Der Verein hatte ein finanzielles Konzept erarbeitet. In diesem war ein Erbbaurecht für das Stadiongelände eingearbeitet. Das Thema Erbbaurecht war als möglicher Rettungsweg von der Stadt und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ins Spiel gebracht worden. Nachdem die Fraktionsvorsitzenden das Erbbaurecht im Oktober, also nach dem 30.9.2010 ablehnten, musste sich der 1. FC auf die Suche nach einem neuen Lösungsweg machen. Der endete in den gesammelten Geldern von 1,15 Millionen Euro. Für die Verwaltung kamen die Anstrengungen zu spät.

Welche Rettungsversuche gibt es? Dem Verein ist es gelungen 1,150 Millionen Euro zur Rettung des Klubs zu sammeln. Dieses Geld stammt von 19 renommierten Klever Unternehmern. Was ebenfalls gestemmt wurde, ist eine solide Rücklage für die Forderungen in Höhe von 570 000 Euro, die seitens der Steuerbehörde noch auf den Verein zukommen werden.

Derzeit wird seitens des Vereins geprüft, ob die Höhe der Forderungen berechtigt ist. Nach RP-Informationen sollen etwa 250 000 Euro für die zu erwartende Steuernachzahlung schon gesammelt worden sein. Zusätzlich will der Verein pro Saison 50 000 Euro zusätzlich für die Steuernachzahlung erwirtschaften.

Was passiert bei einer Insolvenz? Dann greift Paragraf 42 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Demnach wird der Verein aufgelöst. Eine Mitgliederversammlung kann zwar die Fortsetzung des Spielbetriebes beschließen, aber nur wenn zuvor eine Einigung mit den Gläubigern — zum Beispiel in Form eines Insolvenzplanes — getroffen wird. Wird das Insolvenzverfahren bis zum 30. Juni eröffnet, so steigt der FC Kleve automatisch in die Verbandsliga ab.

(RP)
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