Kevelaer 39-Jähriger schlägt seiner Freundin mit Hammer auf den Kopf

Kevelaer · Das Landgericht Kleve verurteilt den Zeitarbeiter aus Weeze zu einer fünfjährigen Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung.

Beinahe regungslos und mit gesenktem Blick nahm der Angeklagte 39-jährige das von Richter Gerhard van Gemmeren im Landgericht Kleve verlesene Urteil zur Kenntnis. Auch in den neun Verhandlungsstunden zuvor machte der mehrfach vorbestrafte Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma in Weeze überwiegend von seinem Schweigerecht Gebrauch. Nun muss er wegen gefährlicher Körperverletzung für fünf Jahre hinter Gitter. Weil er im Liebeswahn vermutete, dass seine 45-jährige Freundin ihn mit einem anderen Mann betrog, schlug er das zum Tatzeitpunkt schlafende Opfer mit einem Hammer beinahe zu Tode.

Die Richter sahen es letztlich als erwiesen an, dass der 39-Jährige am 31. Oktober 2014 in einer Unterkunft für ausländische Zeitarbeiter in Weeze seiner damaligen Lebensgefährtin mit dem Werkzeug sowohl eine Platzwunde am Kopf zufügte, ihr zwei Rippen brach und an der Lunge verletzte. Mindestens acht Mal soll er mit dem Hammer auf seine wehrlose Freunden eingeschlagen haben. Strafmildernd wertete die Kammer die Tatsache, dass der Angeklagte letztlich von einer Tötung der Frau absah und sie blutüberströmt aus dem Zimmer gehen ließ. Die 45-Jährige rettete sich in die Wohnung einer Freundin, von wo aus Hilfe gerufen wurde. Der Täter floh zunächst vom Tatort, stellte sich aber noch am Abend des selben Tages der Polizei.

Zwar behauptete er sowohl im Ermittlungsverfahren, als auch während der Hauptverhandlung, dass er seine Freundin lediglich mit der Faust geschlagen habe. Doch DNA-Spuren auf dem am Tatort gefundenen Hammer als auch Zeugenaussagen eines Facharztes ließen für die Richter keinen Zweifel am vom Opfer dargestellten Tathergang aufkommen. Zehn Zeugen und ein Sachverständiger waren insgesamt zur Hauptverhandlung geladen.

Während die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier Jahren forderte, erbat sich der Strafverteidiger von der zuständigen Kammer lediglich ein "mildes Urteil". Richter Gerhard van Gemmeren legte aber sogar noch ein Jahr drauf. In seiner Urteilsverkündung sagte er: "Der Angeklagte war während der Tat nicht schuldunfähig. Strafschärfend kommt hinzu, dass er das Opfer im Schlaf überraschte und es damit besonders wehrlos war."

Der Verurteilte kann binnen einer Woche schriftlich Revision gegen das Urteil einlegen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort