Solingen Stehtisch-Wurf auf Polizisten: Landgericht bestätigt Urteil

Solingen · Dass die Lage eskalieren könnte, hatten szenekundige Polizeibeamte schon geahnt, bevor der Ball überhaupt ins Rollen kam.

Zum Niederrhein-Pokalspiel des Fußball-Kreisligisten Post SV Solingen gegen den MSV Duisburg im September 2016 hatten sich etwa 70 gewaltbereite Fans aus der Solinger und Düsseldorfer Hooligan-Szene angekündigt. Die Duisburger "Ultras" hatte hingegen niemand auf dem Plan.

Schon vor dem Spiel waren sie von Sicherheitskräften und der Polizei daran gehindert worden, in den Solinger Fanblock zu stürmen. Nach Abpfiff eskalierte die Lage erneut. Diesmal waren es die mit der Heimmannschaft sympathisierenden Hooligans, die den Duisburgern eine Retourkutsche verpassen wollten.

Mittendrin soll ein Solinger nach einem Stehtisch gegriffen haben, um ihn auf einen Polizeibeamten zu werfen. Vollendet wurde die Tat nicht. Der 51-Jährige war vom Amtsgericht Solingen dennoch erstinstanzlich wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 20 Euro verurteilt worden.

Am Wuppertaler Landgericht wurde nun die Berufung verhandelt, und der Anwalt des Angeklagten plädierte auf Freispruch. Zuvor hatte sein Mandant bestritten, im Stadion randaliert und handgreiflich geworden zu sein. Wegen eines vorherigen Arbeitsunfalls sei er dazu körperlich überhaupt nicht in der Lage gewesen. Er will abseits des Geschehens sein Bier getrunken und von dem Gerangel nur am Rande etwas mitbekommen haben.

Der Polizeibeamte wiederum hatte den Angeklagten auch im Berufungsverfahren zweifelsfrei als denjenigen erkannt, der ihn mit dem Stehtisch habe attackieren wollen. Zuvor habe der Mann seinen Polizeihund mit Fäusten geschlagen. Er selbst habe versucht, den Angeklagten mit einem Tritt gegen das Schienbein davon abzuhalten. Der sei dann gegen besagten Stehtisch gefallen und wutentbrannt ausgerastet. Erst zwei andere Fußballfans hätten den Angeklagten davon abhalten können, den Tisch auf ihn zu werfen.

In der Solinger Hooligan-Szene ist der 51-Jährige kein Unbekannter. Ein Polizeibeamter will ihn in diesem Umfeld seit beinahe 20 Jahren beobachtet haben. Bislang soll der Angeklagte jedoch nicht auffällig gewesen sein, man habe ihm jedenfalls nichts nachweisen können. Das Amtsgericht hingegen sah ihn durch den abwehrenden Tritt des Polizeibeamten in einer emotionalen Ausnahmesituation und die Tat als erwiesen an. Die Berufung wurde verworfen und das erstinstanzliche Urteil bestätigt.

(RP)
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