Landgericht Landgericht Köln stellt Berufung wegen Körperverletzung ein

Hückeswagen · Es bedurfte vieler Überredungskünste, um einem Hückeswagener deutlich zu machen, dass er durch eine Einstellung eines Verfahrens nur Vorteile habe.

 Ein Hückeswagener zog vors Landgericht in Köln, um seine Unschuld zu beweisen.

Ein Hückeswagener zog vors Landgericht in Köln, um seine Unschuld zu beweisen.

Foto: dpa/Oliver Berg

Er musste ein wenig zu seinem Glück gezwungen werden: Im Berufungsverfahren vor der zweiten Kleinen Strafkammer am Landgericht Köln machte die Vorsitzende Richterin gleich zu Beginn ihre Position deutlich: „Die Kammer regt nach Akteneinsicht an, das Verfahren mit Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 500 Euro einzustellen.“ Vorbehaltlich der Zustimmung der Staatsanwaltschaft, der Nebenklage und des Angeklagten selbst.

Der war zunächst, auch nach einer Beratung mit seiner Anwältin, skeptisch: „Ich will die Sache geklärt haben“, sagte er. In der Folge bedurfte es der Überredungskünste sowohl der Richterin als auch der Staatsanwältin und des Anwalts der Nebenklage, um dem Hückeswagener deutlich zu machen, dass er durch eine Einstellung nur Vorteile habe. „Sie müssen sich klarmachen, dass die Einstellung kein Schuldeingeständnis ist“, sagte die Staatsanwältin. Dieses Argument zog: Der 40-Jährige, der vor dem Amtsgericht Wipperfürth im April des Vorjahres zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden war, stimmte der Einstellung zu.

Doch worum ging es eigentlich? Der Angeklagte sei an einem Juni-Abend 2016 nach der Spätschicht in die damalige gemeinsame Wohnung in Hückeswagen nach Hause gekommen und habe dort seine Frau und deren Mutter vorgefunden. Nachdem sie noch kurz zusammengesessen waren, habe sich die Mutter ins Bett begeben – sie habe im Ehebett geschlafen, der Angeklagte hingegen habe die Nacht auf der Couch verbracht.

Nach 23 Uhr sei die Geschädigte noch einmal aufgestanden und zur Kleidung ihres damaligen Mannes gegangen, die dieser neben der Couch abgelegt hatte. Sie habe sich Geld für den Brötchenkauf am nächsten Tag holen wollen. Von dem dabei entstandenen Geräusch sei der Angeklagte aufgewacht und habe seine Frau weggeschubst und getreten.

Der Wipperfürther Richter hatte eine Körperverletzung erkannt und die Geldstrafe verhängt, gegen die der Angeklagte Berufung eingelegt hatte. Somit war die Angelegenheit zu einem Fall fürs Landgericht in Köln geworden. „Für die Kammer ist es aber jetzt sehr schwierig zu beurteilen, da es sich um einen klassischen Fall von Aussage gegen Aussage handelt. Und beide Aussagen sind kaum zu be- oder widerlegen“, sagte die Kölner Richterin. Zudem seien die Anforderungen in der Beweisführung an die Kammer beim Berufungsverfahren ungleich höher als bei der ersten Hauptverhandlung. Hinzu komme noch, dass die Richterin in den Akten mehrere Widersprüche ausgemacht hatte, die ebenfalls nach zwei Jahren nur schwer aufzulösen sein dürften.

Der Wunsch des 40-Jährigen, seine Unschuld zu beweisen, sei zwar durchaus nachvollziehbar, sagte die Richterin weiter. „Aber Sie haben in der ersten Hauptverhandlung ja Teile der Anklage eingeräumt. Es kann also auch gut sein, dass Sie aus dieser Berufungsverhandlung mit einem Schuldspruch gehen.“

Der Angeklagte war einsichtig. „Irgendwo haben Sie ja Recht, ich bin auch froh, wenn der ganze Schnickschnack endlich vorbei ist“, sagte er. Und so konnte der 40-Jährige das Landgericht mit der Aussicht, nach Zahlung der 500 Euro Schmerzenzsgeld, wieder ein gänzlich unbescholtener Bürger zu sein, durchaus zufrieden verlassen.

Und auch die Geschädigte war mit dem Verlauf einverstanden, wie ihr Anwalt sagte: „Meine Mandantin will diese Berufung eigentlich gar nicht, sie hat im Moment anderes zu tun.“ Auch die Strafkammer musste sich nicht weiter mit diesem kaum mehr zu klärenden Fall beschäftigen.

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