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Prozess wegen Mordes in Münster Freundin erwürgt - Richter verhängen lebenslange Haft

Münster · Ein Kirmes-Schausteller verliebt sich in eine Besucherin. Dann bestiehlt er sie und bringt sie schließlich um. Das Urteil: lebenslange Haft.

 Das Landgericht in Münster (Archivbild).

Das Landgericht in Münster (Archivbild).

Foto: dpa

Nach einem tödlichen Beziehungsstreit ist ein Kirmes-Schausteller aus Recke im Kreis Steinfurt zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Der 28-jährige Angeklagte hatte gestanden, seine Freundin im Februar 2017 so lange gewürgt zu haben, bis sie bewusstlos geworden sei. Danach hatte er zwar den Notruf gewählt, aber laut dem Urteil vom Mittwoch bewusst keine Reanimationsmaßnahmen ergriffen. Seine 22-jährige Freundin war noch am selben Tag im Krankenhaus gestorben.

Der 28-jährige Deutsche hatte seine spätere Freundin auf einer Kirmes kennengelernt. Nach wenigen Monaten war das Paar zusammengezogen. Laut Urteil hatte es in der Beziehung allerdings von Anfang an gekriselt. Der Angeklagte sei eifersüchtig gewesen und habe die 22-Jährige immer mehr eingeengt. Außerdem habe er sie von Anfang an belogen und bestohlen. Er habe sich heimlich an ihren Ersparnissen vergriffen und ohne ihr Wissen Geld von ihrem Konto abgehoben.

Um den Diebstahl zu vertuschen, habe er immer neue Ausreden erfunden. "Er hat um sich herum ein immer größeres Lügengebilde aufgebaut und neue Lügen erfunden, um vorherige zu vertuschen", sagte Richterin Gabriele Böhner bei der Urteilsverkündung am Landgericht Münster. Das sei ihm jedoch immer weniger gelungen.

Wenige Tage vor der Tat habe sich der 28-Jährige schließlich intensiv mit der Frage beschäftigt, wie er seine Freundin töten könnte. Dazu habe er im Internet unter anderem diese Suchanfrage eingegeben: "Stirbt man schnell, wenn man erwürgt wird?"

Bei einem erneuten Streit am Morgen des 20. Februar 2017 hatte der zur Tatzeit arbeitslose Kirmes-Schausteller die 22-Jährige nach eigenen Angaben aufs Bett geschubst und so lange gewürgt, bis kein Lebenszeichen mehr zu erkennen gewesen sei. "Er handelte aus Wut, Trauer und Frust über die zerbrochene Liebesbeziehung", so Richterin Böhner. Aber auch, weil er durch seine ständigen Lügen immer mehr in die Enge getrieben worden sei und sich dadurch gedemütigt gefühlt habe.

Nach der Tat hatte der 28-Jährige erneut Geld vom Konto seiner Freundin abgehoben, bevor er selbst den Notruf wählte. Dabei habe er laut Urteil unter "herzzerreißendem Geschluchze" mitgeteilt, dass er seine Freundin völlig überraschend tot aufgefunden habe. Diese Lüge hatte der Angeklagte im Prozess allerdings bei seinem Geständnis wieder zurückgenommen.

(lsa)
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