Stadt Kempen Falschaussage, um Ex-Freund zu schützen

Stadt Kempen · Vor dem Krefelder Amtsgericht fiel gestern das Urteil gegen eine 32-jährige Kempenerin. Sie erhielt wegen versuchter Strafvereitelung eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen a 10 Euro.

Die Angeklagte war im Oktober 2014 von ihrem damaligen Lebensgefährten und einem Bekannten mit dem Auto abgeholt worden. Sie setzte sich auf den Rücksitz. Die Fahrt ging nach Krefeld. In der dortigen Innenstadt sei der Exfreund dann einer Gruppe von jungen Leuten ausgewichen, die Kleinkinder bei sich hatten. Es folgte ein Disput über die "schnelle und rücksichtslose" Fahrweise des Mannes. Darüber habe sich der Betroffene so aufgeregt, dass er in der engen, dicht bebauten Gasse, in der er sich befand, rasch auf zwei Frauen und ein Kleinkind aus der Gruppe zufuhr. Diese mussten bis an die Häuserwände zurückweichen, um nicht von dem Wagen erfasst zu werden. Bei einer polizeilichen Vernehmung sagte die Angeklagte dann aus, ihr Ex-Lebensgefährte sei "mit großem Abstand und sehr langsam an den Leuten" vorbei gefahren. Eine Videoaufnahme bestätigte aber, dass der Mann die Personen tatsächlich mit einem rasanten Fahrmanöver an die Wand gedrängt hatte.

Die 32-jährige Kempenerin erklärte vor Gericht, sie habe "irgendwie nicht mitbekommen", dass ihr Ex auf die Gruppe losgerast sei. Das konnte die Richterin nicht so recht glauben: "Sie saßen doch schließlich mit im Auto."

Im Anschluss sagten drei der Geschädigten übereinstimmend aus, dass der Mann "definitiv" auf sie zugehalten hatte. Er habe sehr aggressiv gewirkt. Außerdem beobachteten sie, dass sowohl der Beifahrer als auch die Angeklagte versuchten, ihn zu beruhigen. Die Kempenerin habe ihn sogar von hinten festgehalten. Vermutlich, um zu verhindern, dass "er aussteigt und uns angreift". Der Mann sei wohl nur auf Provokation aus gewesen, habe keinen verletzten wollen, ergänzte eine 25-jährige Zeugin: "Aber so was kann ja auch schnell schief gehen."

Die Krefelder Richterin meinte in ihrer Urteilsbegründung, sie sei überzeugt davon, dass die Angeklagte das riskante Fahrmanöver mitbekommen habe - und verhängte daher für die Kempenerin die erwähnte Geldstrafe.

(sste)
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