Kaarst Wenn der Vater nicht zahlt

Kaarst · Kaarst Wenn Väter keinen Unterhalt bezahlen, muss die Stadt meist Unterhaltsvorschuss zahlen. Klar, dass auch die Stadt nichts zu verschenken hat - und versucht, sich das Geld vom Unterhaltspflichtigen wieder zurück zu holen. Die Aufwendungen für Unterhaltsvorschuss waren in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich gestiegen - sie betrugen in 2006 rund 307 000 Euro.

 Da gab es noch zärtliche Berührungen zwischen Vater und Kind - doch auch in Kaarst versuchen Väter immer häufiger, sich vor den Unterhaltszahlungen zu drücken. Meistens muss die Stadt dann finanziell einspringen.

Da gab es noch zärtliche Berührungen zwischen Vater und Kind - doch auch in Kaarst versuchen Väter immer häufiger, sich vor den Unterhaltszahlungen zu drücken. Meistens muss die Stadt dann finanziell einspringen.

Foto: Stock.XCHNG

Kaarst Wenn Väter keinen Unterhalt bezahlen, muss die Stadt meist Unterhaltsvorschuss zahlen. Klar, dass auch die Stadt nichts zu verschenken hat - und versucht, sich das Geld vom Unterhaltspflichtigen wieder zurück zu holen. Die Aufwendungen für Unterhaltsvorschuss waren in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich gestiegen - sie betrugen in 2006 rund 307 000 Euro.

In letzter Zeit hat sich die Zahlungsbereitschaft jedoch leicht verbessert - der wirtschaftliche Aufschwung scheint auch bei den Vätern, die für ihre Kinder zahlen müssen, angekommen zu sein.

Sind Männer phantasielos? Ulla Luhr würde diese Frage mit einem glatten Nein beantworten - sie weiß es aus eigener Erfahrung besser. Die Sachbearbeiterin für Unterhaltsvorschuss kennt sie alle, die Tricks, um sich dem Unterhalt zu entziehen, die Ausreden, um nicht zahlen zu müssen.

Ein besonders bizarrer Fall liegt schon etliche Jahre zurück, ereignete sich noch vor dem Fall der Mauer: Da zog es ein Vater vor, sich in den anderen deutschen Staat, das Arbeiter- und Bauernparadies, abzusetzen, nur um für die Kaarster Behörde unerreichbar zu sein.

Was Männer sonst noch so im Repertoire haben: "Viele reagieren auf die Auskunftsaufforderung erst gar nicht beziehungsweise verlegen ihren Wohnsitz ohne sich hier ab- beziehungsweise anzumelden", so Ulla Luhr. Das setze ein oftmals langwieriges Suchverfahren über das Bundeszentralregister in Gang.

In jüngster Zeit komme es häufiger vor, dass Kindesväter in einer neuen Beziehung aus einer früheren Vollzeiterwerbstätigkeit auf eine Beschäftigung als Hausmann "umsatteln" - keine wirklich gute Idee: "Die Männer glauben, dann nicht mehr unterhaltsverpflichtet zu sein - dem ist jedoch nicht so", weiß Ulla Luhr.

Und sie fügt hinzu: "Selbst die Betreuung eines Kindes aus einer neuen Beziehung reduziert in keinster Weise die bisherige Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem ersten Kind." Und: Der frisch gebackene "Hausmann" macht sich unter Umständen strafbar, weil er verpflichtet ist, den Unterhalt seiner Kinder sicher zu stellen.

Im vergangenen Jahr wurden im Kaarster Rathaus rund 170 aktuelle Fälle bearbeitet. Aber Ulla Luhr und ihre Kollegen geben keine Ruhe: "Manche Unterhaltspflichtige werden über 20 Jahre lang regelmäßig angeschrieben, um Ansprüche nicht zu verwirken oder verjähren zu lassen."

Rund 350 dieser Alt-Akten gebe es zurzeit. Zunehmend kommen auch Fälle auf den Schreibtisch von Ulla Luhr, wo die Väter Privatinsolvenz beantragt haben - keine guten Voraussetzungen, um an ihr Geld zu kommen. Eine schwierige Klientel sind auch die Selbstständigen. Sie sind häufig - zumindest auf dem Papier - nicht zahlungsfähig.

Kein Kavaliersdelikt

Ein wenig frustierend: Die Weigerung, Unterhalt zu leisten, wird häufig als Kavaliersdelikt angesehen. Was noch hinzukommt: Eine Strafanzeige seitens der Stadt wegen Verletzung der Unterhaltspflicht hat in der Regel keinen Erfolg. Aus diesem Grund ermuntert Ulla Luhr die Mütter schon mal, ihren Anspruch bei Gericht selber anzumelden.

(NGZ)
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