Jüchen Zelten auf dem Friedhof wird verboten

Jüchen · Die neue Verbotsordnung der Gemeinde Jüchen ahndet Alkohol und Fahrradfahren auf Spielplätzen. Bußgelder werden fällig, wenn die Hausnummer nicht zu erkennen ist. Verboten sind auch Zelte und Wohnwagen auf den Friedhöfen.

 Der Friedhof in Jüchen-Garzweiler.

Der Friedhof in Jüchen-Garzweiler.

Foto: Markus Rick

Wer künftig auf den Friedhöfen der Gemeinde Wohnwagen, Zelte und Verkaufswagen aufzustellen gedenkt, muss ein Bußgeld zahlen. Diese Neuerung sieht die sogenannte "Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung", kurz ObVO, vor. Rechts- und Sozialausschuss sowie anschließend der Gemeinderat müssen sie noch beraten und verabschieden. Die Verwarngelder sollen laut der neuen Verordnung generell von 35 auf 55 Euro angehoben werden. Für Ordnungswidrigkeiten können Geldbußen zwischen fünf und maximal 5000 Euro verhängt werden.

Zwar hat bisher noch niemand laut Kenntnis der Gemeinde versucht, auf einem Friedhof in Jüchen sein Campingzelt aufzuschlagen, oder seinen Wohnwagen aufzustellen. Gemeindesprecher Norbert Wolf sagt aber auf Redaktionsnachfrage: "Wir wollen die besondere Würde dieser Orte unterstreichen, um dies von vornherein auszuschließen."

Neu ist auch ein Verbot von Alkohol auf Kinderspielplätzen, wozu es hinreichend Anlässe gegeben hat. So klagten beispielsweise Nachbarn des Kinderspielplatzes an der Stadionstraße vermehrt über nächtliche Ruhestörungen durch Zechereien. Wie berichtet, wurde auch mehrfach die Polizei gerufen. Vor allen zum Schutz der Jugend will die Gemeinde nun das Alkoholtrinken auf Kinderspielplätzen als Ordnungswidrigkeit kostenpflichtig ahnden lassen. Laut Paragraf acht der neuen Verordnung dürfen Kinderspielplätze nur von Jungen und Mädchen bis zu 14 Jahren genutzt werden.

In der Vergangenheit hatten sich Anwohner auch darüber beschwert, dass sich Erwachsene zu Trinkgelagen auf Kinderspielplätzen aufhielten, die sogar teilweise aus Mönchengladbach in Cliquen zu diesem Zweck nach Jüchen gekommen sein sollen. Neben dem Genuss von Alkohol soll übrigens auch das Rauchen weiterhin, wie bereits in der alten Verordnung, auf Kinderspielplätzen verboten bleiben: Das gilt dann auch für Eltern und sonstige Erwachsene, die dort die Kinder beaufsichtigen.

Neu ist auch das Verbot, auf Kinderspielplätzen Fahrrad zu fahren. Bislang galt das Verbot nur für Skateboard- und Inlinerfahren sowie fürs Ballspielen. Verboten sind in Jüchen gemäß der neuen Verordnung auch "Aufdringlichkeit, aggressives Betteln, unmittelbares Einwirken auf Passanten durch In-den-Weg-Stellen, Einsatz von Hunden als Druckmittel, Verfolgen oder Anfassen", wie es in der Verordnung heißt.

Gemeint ist damit auch das sogenannte "Antanzen", eine aus Großstädten bekannte strafbare Handlung, um Passanten abzulenken und zu bestehlen. Auch "Verfolgen" und "Anfassen" im öffentlichen Raum sind neu in den Verbotskatalog aufgenommen worden. Zumindest aktenkundig soll es in Jüchen solche Fälle aber noch nicht gegeben haben, wie Wolf mitteilt. Dieser Passus sei aufgrund einer Empfehlung der Kreisverwaltung in die neue Verordnung aufgenommen worden.

Unter § 6 ist auch das sogenannte "Wildpinkeln" mit erfasst, das zum Beispiel zu Beschwerden aus der Robert-Bosch-Straße über Lkw-Fahrer gegeben, die dort übernachten, geführt hatte. Die Polizei hatte die Lkw-Fahrer auch bereits zur Rede gestellt. Sie hatten aber angegeben, sie benutzen die Toiletten in der nahegelegenen Gastronomie. "Wildpinkeln" fällt aber ebenso, wie das Hinterlassen von Hundehaufen auf öffentlichen Flächen, in den Verwarngeldkatalog. Verstöße werden deshalb geahndet.

(NGZ)
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