Junge Testkäufer in Hückeswagen Weiter Schnaps an Jugendliche verkauft

Hückeswagen · Zum dritten Mal sollten junge Testkäufer im Auftrag des Ordnungsamtes Alkohol kaufen. In vier von neun Geschäften waren zwei 15- und 17-jährigen Mädchen erfolgreich. Nach ihrem Ausweis wurden sie dabei nicht gefragt.

Eine der Kassiererinnen ist sich doch so sicher. "Die beiden sahen doch viel älter aus", sagt sie. 18 Jahre mindestens. Sind sie aber nicht, erst 15 und 17. Doch nicht nur diese Kassiererin ließ die beiden Schwestern ohne Ausweiskontrolle kaufen: In vier von neun Hückeswagener Geschäften erwarb das Testkauf-Duo des Ordnungsamtes Mischgetränke und hochprozentigen Alkohol. Dies gab das Ordnungsamt jetzt bekannt.

Nach Angaben des Statistischen Landesamt waren 2011 in NRW 6229 junge Menschen zwischen zehn und 20 Jahren mit einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus gelandet (4,6 Prozent mehr als 2010). Im Oberbergischen Kreis waren es 78 Personen gewesen (ein Minus von 19,6 Prozent). Laut §9 des Jugendschutzgesetzes dürfen Jugendliche unter 18 keine Spirituosen (Mindestalkoholgehalt 37,5 Prozent) konsumieren. Jugendliche ab 16 dürfen in Begleitung der Eltern lediglich Wein oder Bier trinken.

Für das Hückeswagener Ordnungsamt waren bereits zum dritten Mal jugendliche Testkäufer im Einsatz. "Dieses Projekt hat sich einfach bewährt. Vor allem auch unser offener Umgang mit den Ergebnissen", sagte Michael Kirch. Der zuständige Fachbereichsleiter und seine Kollegen möchten Mitarbeiter von Supermärkten, Kiosken, Tankstellen oder Getränkemärkten sensibilisieren. Kirch: "Es ist wichtig, dass sie sich den Ausweis vorzeigen lassen." Vielen Jugendlichen sei ihr Alter eben schwer anzusehen.

Den beiden diesjährigen Testkäufern offensichtlich auch. Sie hatten am 18. Oktober in vier von neun Geschäften (sieben Supermärkte bzw. Getränkemärkte, zwei Tankstellen) Erfolg. Die 17-Jährige kaufte an vier unterschiedlichen Stellen Spirituosen, ihre 15-jährige Schwester erwarb dabei einmal ohne Probleme (Misch-)Bier.

Roland Kissau, stellvertretender Fachbereichsleiter, konfrontierte die entsprechenden Kassierer direkt nach dem Alkohol-Kauf mit deren Fehlverhalten. "Ich habe sie dann aufgeklärt", sagte er. Der Alkoholverkauf an die Jugendlichen blieb dennoch eine Ordnungswidrigkeit, die die Verkäufer jeweils 50 Euro kostete. "Es waren aber keine Wiederholungstäter dabei. Sonst hätte es noch teurer werden können", merkte Kissau an.

Das Team des Ordnungsamtes gibt sich trotz des Aufklärungsfaktors keinen Illusionen hin. "Bei einem erneuten Test würden Jugendliche wohl wieder Alkohol kaufen können. Da sind wir realistisch genug", betonte Michael Kirch. Da es sich um keine Wiederholungstäter gehandelt habe, könne man aber zumindest davon ausgehen, dass die betroffenen Verkäufer sich in Zukunft den Ausweis vorzeigen lassen. Wenn jemand mehrfach auffällt, wird das Ordnungsamt die Filialleitung oder Geschäftsführung informieren. "Und niemand bekommt da wirklich gerne Post von einer Behörde", erzählte Michael Kirch.

Problematisch ist überdies, wenn Jugendliche Alkohol über ältere Freunde kaufen. "Das ist für uns dann nur in den seltensten Fällen nachzuweisen", sagte Roland Kissau.

(RP)
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