Taxifahrer in Wipperfürth getötet Er stach zu, bis es still war - und zeigte kaum Reue

Köln · Im Revisionsprozess um den gewaltsamen Tod eines Taxifahrers im bergischen Wipperfürth schweigt der Angeklagte zu den Vorwürfen. Er war bereits zu mehr als elf Jahren Haft verurteilt worden.

Der Angeklagte neben seiner Verteidigerin im Kölner Landgericht.

Der Angeklagte neben seiner Verteidigerin im Kölner Landgericht.

Foto: C. Hauser

Der Taxifahrer hat viel Geduld bewiesen am späten Abend des 16. August 2015. Sein Fahrgast Pascal H. (Name geändert) hatte sich von Much nach Wipperfürth bringen lassen, hatte dann aber kein Geld dabei, um die Rechnung über 89,90 Euro zu bezahlen.

Der 63-jährige Fahrer wartete erst an einer Bank, damit H. das Geld abheben konnte. Als der Automat nichts ausspuckte, schlug er dem 24-Jährigen vor, ihn zu einer Tankstelle zu fahren, damit er dort mit seiner Kreditkarte Geld holen könne — sollte das nicht klappen, so soll er zu Pascal H. gesagt haben — würde er allerdings mit ihm zur Polizei fahren, um die Personalien aufnehmen zu lassen. Daraufhin zog H. ein Messer und stach auf den völlig überraschten Mann ein. "Ach Gott!", soll der Taxifahrer nach dem ersten Stich gerufen haben. 20 Stichverletzungen waren es schließlich, die der 63-Jährige nicht überlebte.

Für die Tat wurde Pascal H. wegen Totschlags zu elf Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil aber auf, nachdem die Nebenklage Revision eingelegt hatte. Eine andere Kammer des Kölner Landgerichts muss den Fall nun noch einmal aufrollen — nach Auffassung des BGH könnte der Fall auch als Mord eingestuft werden.

Die Witwe des Taxifahrers und seine drei Kinder treten auch diesmal als Nebenkläger auf. Am ersten Prozesstag sagt Pascal H.s Verteidigerin Ute Steinbrenner aber: "Mein Mandant möchte sich nicht mehr äußern."

Deshalb hört das Gericht eine Richterin als Zeugin, die im ersten Prozess zur Strafkammer gehörte. Damals hatte der Angeklagte sich zu den Vorwürfen geäußert. Und die 33-jährige Richterin erinnert sich gut: "Er wollte am Tattag Drogen in Wipperfürth kaufen", sagt sie. 13 Flaschen Bier hatte H. nach eigener Aussage tagsüber getrunken. Dann bestellte er sich das Taxi — obwohl er nur noch drei Euro in der Tasche hatte und wusste, dass sein Konto leer war.

Warum er das Küchenmesser mit der 15 Zentimeter langen Klinge eingesteckt habe, wurde er im ersten Prozess gefragt. "Er sagte erst, das sei für den Drogenkonsum gewesen. Er habe damit die Drogen zusammenkratzen wollen, um eine 'Line' ziehen zu können", sagt die Zeugin. Später habe H. das revidiert und gesagt, er habe vorgehabt, sich mit dem Messer das Leben zu nehmen.

Im Taxi habe er gemerkt, dass er auf keinen Fall zur Polizei wollte. Mit dem Versuch, Geld abzuheben, habe er vorher Zeit gewinnen wollen. Dass kein Geld auf dem Konto war, wusste er ja. H. hatte dem Gericht gesagt, er habe im Taxi plötzlich an Michael Myers gedacht, den Serienmörder aus der "Halloween"-Horrorfilmreihe. Er habe schon einmal geglaubt, den maskierten Mörder aus dem Kino bei sich zu Hause zu sehen und sei aus dem Haus gerannt. Auf den Taxifahrer habe er eingestochen, bis der nicht mehr geschrien habe.

"Von Erschütterung haben wir damals nichts gemerkt", sagt die Richterin. "Er hat das alles recht neutral geschildert."

Laut Anklage war H. bei der Tat vermindert schuldfähig. Wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung könnte er nun dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden.

Am 23. April will die 21. Große Strafkammer ihr Urteil verkünden.

(hsr)
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