Taxi-Mord in Wipperfürth Angeklagter stach zu, weil er überfordert war

Wipperfürth · Am Freitag soll das Urteil gegen einen 23-Jährigen fallen, der vergangenen August einen Taxifahrer mit 20 Stichen ermordet haben soll. Eine Gutachterin lieferte am Mittwoch erstmals eine Erklärung für die Tat.

Am Tag nach der Tat legten Menschen Blumen am Markt nieder.

Am Tag nach der Tat legten Menschen Blumen am Markt nieder.

Foto: Hertgen, Nico

Eine psychiatrische Gutachterin hat vor dem Kölner Landgericht im Prozess um den Wipperfürther Taxi-Mord bestätigt, dass der Angeklagte unter einer gravierenden psychischen Störung leidet. Delinquentes Verhalten, die Unfähigkeit, sich an Normen und Regeln zu halten und die Unfähigkeit, Regeln zu beachten, zeichneten die Persönlichkeitsstörung, unter der der Angeklagte leide, aus, hieß es. Ein anderer Gutachter hatte berichtet, dass der 23-Jährige eine niedrigere Aggressionsschwelle als üblich besitze.

Der 23-jährige Mann aus Much im Rhein-Sieg-Kreis muss sich vor dem Landgericht wegen Mordes aus Heimtücke verantworten. Er hat bereits gestanden, im vergangenen August einen Taxifahrer mit einem Messer getötet zu haben.

Für die Gutachterin, die am Mittwoch vor Gericht sprach, ist die Persönlichkeitsstörung des Mannes mit der Tat klar in Einklang zu bringen: Ohne Geld war der damals 22-Jährige in ein Taxi gestiegen, um in Wipperfürth Drogen zu kaufen. Mit dem Telefon erreichte er aber keinen seiner Bekannten. Als der 23-Jährige obendrein die Fahrt nicht bezahlen konnte und es so aussah, als müsste die Polizei den Sachverhalt klären, habe sich der Angeklagte in die Enge gedrängt gefühlt und zugestochen. "Für Menschen mit seinem Persönlichkeitsbild haben solch banale Situationen eine enorme Bedeutung. So ist die Stimmung gekippt, er fühlte sich in einer Sackgasse", sagte die Expertin. Die Frage, warum er den Taxifahrer heimtückisch getötet habe, beantwortete der Angeklagte bislang nicht.

Seit neun Monaten lebt der 23-Jährige in einer Essener Psychiatrie. Dort verhalte er sich tadellos, hieß es. "Es ist kein Zuckerschlecken an so einem Ort", sagte die Gutachterin dem Richter, "aber es gibt dort klare Regeln, das kommt ihm zu Gute."

Am Freitag werden Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers vortragen. Danach soll das Urteil fallen.

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