Hilden Psychisch kranker Mann (22) überfällt Schüler

Hilden · Amtsgericht verhandelt zwei Fälle versuchter Abzocke.

Der Schüler steigt aus der Bahn aus, geht die Treppe runter in Richtung Unterführung. Er hat Kopfhörer auf, hört Musik. Dann spürt er einen Schlag aufs Ohr und wird an die Mauer gedrängt. "Gib mir Dein Handy!", herrscht ihn jemand an. Der Schüler hat Angst. "Wie bitte?", fragt er. Der Fremde sagt noch mal: "Handy her!" Darauf hastet der Schüler zurück zum Bahnsteig.

Im Januar 2016 war das, in Haan-Gruiten. Zwei Monate später gab es einen ähnlichen Vorfall in Langenfeld. Gestern musste sich der mutmaßliche Täter (wohnhaft in Erkrath) vor dem Amtsgericht in Langenfeld verantworten. Er und sein Opfer aus Gruiten sahen sich im Verhandlungssaal wieder.

Den Schüler hat der Zwischenfall sichtlich mitgenommen. Der 18-Jährige spricht leise. Den Bahnhof meide er seit jenem Januartag. Der Angeklagte (22) sitzt mit Anzug, Hemd, Krawatte da und senkt immer wieder den Kopf. "Es tut mir leid", sagt er. Der Schüler schaut ihn an. "Darf ich dich auch etwas fragen?" Der Angeklagte nickt. "Warum hast du das getan? Brauchtest du Geld?" Der 22-Jährige zögert. "Ja", sagt er. Die eigentliche Antwort ist komplexer.

Denn der Angeklagte hatte offenbar immer wieder manische Episoden. Dem Richter liegen eine dicke Krankenakte und seitenweise Gutachten vor, die das belegen. Schon als Jugendlicher war der Angeklagte stationär in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Eigentlich hätte er zur Tatzeit Medizin nehmen müssen. Doch die habe er zuvor abgesetzt, erklärt er. Er habe in seiner Ausbildung kurz vor einer Prüfung gestanden, die ihm Angst gemacht habe. Das habe er auf die Medikamente zurückgeführt - und sie weggelassen. "Das war ein Fehler."

Im März 2016 kam es zu einem weiteren Zwischenfall in Langenfeld. Die vom Angeklagten damals angesprochenen drei Schüler waren indes auch durch seine Drohungen nicht zu beeindrucken. Das Urteil: sechs Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung für die Tat in Gruiten. Für die Tat in Langenfeld gab es wegen Schuldunfähigkeit zur Tatzeit keine Strafe.

(sschm)
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