Dormagen Schlüsseldienste und Handy-Apps als Abzocke-Fallen

Dormagen · Die Verbraucherberatung Dormagen hatte im vergangenen Jahr viel zu tun mit unseriösen Machenschaften.

 Nur seriösen Schlossern und Betrieben aus der Nachbarschaft sollte man laut Verbraucherberatung beim Türe öffnen vertrauen.

Nur seriösen Schlossern und Betrieben aus der Nachbarschaft sollte man laut Verbraucherberatung beim Türe öffnen vertrauen.

Foto: Thinkstock

Es war ein kräftiger Schreck für Familie Müller (Name geändert), als die im Februar 2017 spät abends nach Hause kam und feststellte, dass der Haustürschlüssel in der Wohnung lag. Was tun? Sie rief einen Schlüsseldienst an, der auch zeitnah kam und die Türe rasch öffnete. Das dicke Ende folgte: "Die Familie bekam noch an Ort und Stelle eine Rechnung von 520,98 Euro, die sie direkt bezahlen sollte", sagt Paulina Wleklinski. Kein Einzelfall, mit der die Leiterin der Dormagener Verbraucherberatung an der Kölner Straße 126 konfrontiert wird. Gestern legte die Dependance der Verbraucherzentrale NRW ihre Jahresbilanz vor. Die zeigt den hohen Beratungsbedarf im vergangenen Jahr aus: 3570 Ratsuchende kamen in die Einrichtung.

Zurück zum Fall: Wlkelinski nennt Vergleichszahlen, was seriöse Schlüsseldienste in NRW für ihre Dienste nehmen: "Wir haben für den Einsatz am Tag einen Mittelwert von knapp 78 Euro ermittelt und für nachts und an Sonn- und Feiertagen von 133 Euro." Also weit entfernt von dem Wucherpreis von 520 Euro. Wleklinski rät, für solche Fälle "präventiv vorzugehen" und die Telefonnummer eines ortsansässigen Schlossers zu notieren. "Damit ist man kostenmäßig auf der sicheren Seite."

Eine andere Abzock-Falle, in die laut der Verbraucherberatung viele Dormagener geraten, ist der Mobilfunkbereich. Eine alleinerziehende Mutter staunte nicht schlecht, als sie feststellte, dass ihr Handyanbieter viel zu hohe Beträge abbuchte. Statt monatlich 25 Euro fand sie einen Rechnungsposten von 40 Euro, der an eine ihr unbekannte Firma in England ging. Vor Ort beschwerte sich die Dormagenerin in einem Shop, bekam aber lediglich den lapidaren Hinweis, sich an die Hotline zu wenden. Nach drei Tagen und zig vergeblichen Versuchen, dort jemanden zu erreichen, gab sie entnervt auf. Sie verweigerte die Mehrzahlungen und erhielt nach drei Monaten einen Brief mit Mahnung und Kosten von 165 Euro. "Wir konnten ihr dann helfen", sagt Wleklinski. Denn die Verbraucherberatung bietet eine Rechtsberatung an, sofern der Fall noch nicht vor Gericht gelandet ist.

Ein weiteres Thema, bei dem vor allem Kinder und Jugendliche die Betroffenen sind, gehörte zu den zentralen Arbeitsschwerpunkten des Teams an der "Kö": "Wir haben besonders die Tücken vermeintlich kostenloser Spiele-Apps für Smartphone und Tablet in den Blick genommen", sagt Wleklinski. Dabei zeigte sich, dass die Spielemacher Nutzer laufend durch geschickte Programmierungen animieren, den kostenlosen Sektor zu verlassen, um durch Zukauf von vielerlei Elementen den Spielverlauf voranzutreiben und auf andere Levels zu gelangen. "Da gibt es genügend Fälle, bei denen dann die Eltern von horrenden Rechnungen überrascht wurden." Die Verbraucherberatung fordert daher, dass Anbieter von Onlinespielen Preislisten für alle Zusatzangebote offenlegen müssen.

(schum)
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