Mehrheit im Parlament: Bundestag beschließt umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes
EILMELDUNG
Mehrheit im Parlament: Bundestag beschließt umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes

Andere Voraussetzungen bei Kapellener Antenne Keine Konsequenzen aus Urteil zum Mobilfunk

Ein aktueller Richterspruch zum Thema Mobilfunk sorgt nun auch in der Schloss-Stadt für Gesprächsstoff. "Die Ausgangssituation ist hier eine andere. Das Urteil der neunten Kammer des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes bezog sich auf ein reines Wohngebiet", erläutert Stadtjustitiar Dr. Frank Bätge. Über den Mobilfunksender auf dem Dach des Kapellener Wehr wird erneut verhandelt. NGZ-Foto: M. Reuter -->

Ein aktueller Richterspruch zum Thema Mobilfunk sorgt nun auch in der Schloss-Stadt für Gesprächsstoff. "Die Ausgangssituation ist hier eine andere. Das Urteil der neunten Kammer des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes bezog sich auf ein reines Wohngebiet", erläutert Stadtjustitiar Dr. Frank Bätge. Über den Mobilfunksender auf dem Dach des Kapellener Wehr wird erneut verhandelt. NGZ-Foto: M. Reuter -->

Die Mobilfunksendeanlage, die Gemüter bewegte, steht auf dem Dach eines Kapellener Feuerwehrgerätehauses - in einem Mischgebiet. Die Entscheidung der Richter aus Düsseldorf fiel wegen baurechtlicher Bedenken. Demnach seien Mobilfunksendeanlagen in reinen Wohngebieten ohne Baugenehmigung rechtswidrig. Gewerblich betriebene Anlagen würden gegen die Auflagen des Bebauungsplanes verstoßen. Bereits vor mehreren Wochen war der Mobilfunksender auf dem Dach des Steigerhauses Gegenstand einer Gerichtsverhandlung gewesen.

Familie Puschmann, die in unmittelbarer Nähe der D2-Anlage wohnt, hatte vor dem Landgericht Mönchengladbach eine einstweilige Verfügung erwirken wollen, die deren Sendebetrieb untersagt. Doch die Richter sahen die Argumentation der Kläger - sie fürchteten eine gesundheitliche Gefahr durch die nicht-thermische Strahlung - nicht als erwiesen an. Viele hundert Seiten an Gutachten, die an unterschiedlichen Instituten und Forschungseinrichtungen erstellt wurden, hatten sowohl Verteidigung als auch Anklage vorgelegt. Jetzt will die Grevenbroicher Familie den nächsten zivilrechtlichen Schritt einlegen und in die Berufung gehen.

"Allerdings haben wir noch keine Begründung für diesen Schritt erhalten", berichtet der Stadtjustitiar. Für ihn heißt die Devise jetzt erst einmal abwarten. "Auf Bundes- und Landesebene werden zurzeit unterschiedliche Vorgehensweisen diskutiert", so Dr. Bätge. Diese Ergebnisse gelte es erst einmal abzuwarten. Auch die Verwaltung hat sich Gedanken zu dem vieldiskutierten Problem gemacht. So hatte Technischer Beigeordnete Werner Hoffmann im Planungsausschuss informiert.

Der Standpunkt der Verwaltung: "Eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunksendeanlagen und Mobilfunkgeräte ist nicht nachweisbar, sie kann aber auch nicht ausgeschlossen werden." Nach einer neuen Vereinbarung zwischen Kommunalen Spitzenverbänden und Mobilfunkbetreibern sollen Standorte der Sender mit dem Kommunen abgesprochen werden, Kindergärten und Krankenhäuser sind ausgenommen. busch

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort