Geldern L 89: Ein Hin und Her der Zuständigkeiten

Geldern · Trotz tödlichen Unfalls ist Absenkung der Geschwindigkeit in weiter Ferne. Verkehrskommission tagt.

 Die Polizei sichert nach dem tödlichen Unfall die Spuren.

Die Polizei sichert nach dem tödlichen Unfall die Spuren.

Foto: Schulmann

Das Unverständnis nimmt weiter zu. Nachdem am Dienstagabend auf der L 89/Beerenbrouckstraße erneut ein Mensch bei einem Verkehrsunfall ums Leben kam, häufen sich die Anrufe in der Redaktion. "Warum unternimmt denn niemand etwas und reduziert dort die Geschwindigkeit?", lautet der Tenor der empörten Leser.

Fast ein Dutzend schwerer Unfälle weist das Archiv der RP allein in den vergangenen dreieinhalb Jahren aus. Wovon einige natürlich selbstverschuldet gewesen sind, weil beispielsweise Alkohol im Spiel war. Trotzdem: Die Kreispolizei empfahl bereits Tempo 80 für gesamte die Strecke zwischen Schwangten und Kapellen. Anwohner sprachen sich für Tempo 70 aus. Und auch weite Teile der Gelderner Politik, vor allem die SPD, wollen Maßnahmen der Behörden.

Aber wer ist eigentlich zuständig?

Die Antwort ist gar nicht so einfach. Bei der Stadt Geldern, auf deren Gebiet die Straße liegt, verweist Pressesprecher Herbert van Stephoudt auf die zuständige Verkehrskommission, die bald tagen soll. In ihr sind neben der Stadt auch der Betreiber der Strecke, der Landesbetrieb "Straßen NRW", die Kreispolizei oder auch die Verkehrswacht vertreten. Die Kommission tritt immer nach schweren Unfällen zusammen und entscheidet, ob und was zu tun ist. So auch in diesem Fall. Unterhalten wird die gefährliche Landstraße von "Straßen NRW", dem Ex-Landesstraßenbaubetrieb. Doch der zuständige Pressesprecher wiegelt ab: "Der Impuls für eine Veränderung müsste in diesem Fall vom Kreis kommen." Weil er die Verkehrskommission einberufe, die sich mit schweren Unfällen und den resultierenden Veränderungen beschäftige, heißt es weiter.

Und der Kreis? Dort heißt es, der Heistermannshof, wo der Motorradfahrer am Dienstagabend starb, "sei keine formale Unfallhäufungsstelle". Wäre dem so, wäre der Kreis zuständig. "In diesem Fall darf aber die Stadt selbst entscheiden, ob an dieser Stelle das Tempo reduziert werden soll", sagt Sprecherin Ruth Keuken. Eine Absenkung der Geschwindigkeit auf der gesamten Strecke sei dagegen eine sehr viel komplexere Maßnahme.

Ob sie mal einer angeht?

(RP)
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