Geldern Hartz-IV-Bezieher müssen sich an Wohnkosten halten

Geldern · Eine Bagatelle ist eine Kleinigkeit, im Wortsinn eine zu vernachlässigende Größe. Deshalb ist die Grüne-Fraktion im Klever Kreistag der Ansicht, wenn es nur um wenige Euro geht, sollte sich die Kreisverwaltung großzügig darin zeigen, Bedürftige in ihrer etwas zu teuren Wohnung weiter wohnen zu lassen. Doch mit dieser Auffassung kam die Fraktion trotz Unterstützung durch die SPD-Fraktion nicht durch, denn die CDU-Mehrheit unterstützte die Sicht des Landrats. Wolfgang Spreen hatte schon in der Beschlussvorlage zum Antrag schriftlich ausgeführt, dass die Festlegung der angemessenen Unterkunftskosten für Hartz-IV-Bezieher nicht Gegenstand der Entscheidung von Kommunalpolitikern sein könne. Die Verwaltung sei gezwungen, Recht und Gesetz anzuwenden.

Dass die Grünen für ihren Antrag auf die Anwendung einer Bagatellregelung das Beispiel der Stadt Düsseldorf anführten, erhöhte ihre Chance auf Berücksichtigung ihres Anliegens nicht: "Die Aufsichtsbehörde für die Stadt Düsseldorf ist die Bezirksregierung", antwortete der Landrat lapidar. Was heißen sollte, dass nicht etwa der Kreis Kleve oder eine andere Kommune, sondern eben die übergeordnete Behörde die Unrechtmäßigkeit des Verfahrens festzustellen habe. Er jedenfalls würde einen Beschluss des Klever Kreistags, der geltendes Recht verletzte, beanstanden - wenn es denn dazu komme.

Sozialverbände und Mieterschutzorganisationen beklagen seit langem, dass es viel zu wenig günstige, insbesondere zu wenig sozial geförderte Wohnungen gibt. Und zwar nicht nur in Großstädten, sondern auch auf dem Land. Wenn nun ein Bezieher von Arbeitslosengeld II aufgefordert werde, seine Wohnung aufzugeben, weil sie teurer ist als für seine Bedarfsgemeinschaft festgelegt, findet derjenige noch lange keine günstigere Wohnung. Dennoch droht der Zwangs-Umzug bereits, wenn die Obergrenze der zu erstattenden Kosten um zehn Prozent überschritten wird.

Das Bundessozialgericht hatte seit 2006 gefordert, für die Übernahme der Kosten von Menschen in Grundsicherung und Hartz IV ein schlüssiges Konzept zu erarbeiten. Dies hat für den Kreis Kleve eine Berliner Firma übernommen. Seit knapp einem Jahr ist das Konzept mit einer entsprechenden Richtlinie im Kreis Kleve in Kraft. Die festgelegte "Bruttowarmmiete" gilt - Sachbearbeiter dürfen auch bei geringer Überschreitung der Obergrenze nicht mehr nach Ermessen entscheiden.

Sorgen bereitet den Grünen außerdem, dass die kleinen Orte mit ihren günstigeren Mieten die sozial Schwachen zu sich ziehen, was kaum gewollt sein dürfte.

(RP)
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