Wachtendonk "Blaue Lagune": Führte ein Trauma beim Täter zum Angriff?

Wachtendonk · Die Frage nach der Schuldfähigkeit stellte sich gestern die Schwurgerichtskammer des Klever Landgerichts im Prozess zum Vorfall am Ferienpark "Blaue Lagune" in Wachtendonk (die RP berichtete mehrfach). Am 20. Juli soll ein 32-jähriger Mönchengladbacher und gebürtiger Afghane einen 24-jährigen Viersener dort mit einem Messer am Hals verletzt haben. Der Tat soll jedoch ein Streit zwischen dem 32-Jährigen und einer Gruppe junger Männer, zu der der Viersener gehörte, vorausgegangen sein.

Wachtendonk: "Blaue Lagune": Führte ein Trauma beim Täter zum Angriff?
Foto: Gerhard Seybert

Bei einem Haftprüfungstermin erzählte der Angeklagte, dass er "aus Notwehr" gehandelt habe. Das Gleiche berichtete er auch dem Psychiater Dr. Jack Kreutz, der ein psychiatrisches Gutachten über ihn erstellte. Vor Gericht schwieg der Mönchengladbacher allerdings bislang, so dass Kreutz' Gutachten gestern eine noch entscheidendere Bedeutung bekam. Denn er konnte aus den Gesprächen mit dem Beschuldigten heraus auch dessen Lebenslauf zumindest ein wenig näher beschreiben.

Nachdem der 32-Jährige in Afghanistan geboren wurde, habe er viele Jahre lang in Deutschland gelebt. Deshalb beherrsche er heute die deutsche Sprache auch besser als die afghanische. Wegen mehrerer Verurteilungen, unter anderem wegen Körperverletzung, sei er jedoch 2009 nach Afghanistan abgeschoben wurden. Dort sei er entführt worden. Der Mönchengladbacher sprach laut Kreutz von einer schrecklichen Zeit. Nach einer gefährlichen Flucht sei er wieder nach Deutschland gekommen, und seitdem habe er Alpträume gehabt.

Dr. Kreutz berichtete weiter von einem Vorfall, der sich während eines Gespräches ereignet habe: Ein Kühlschrank habe ein lautes Geräusch gemacht, woraufhin der Angeklagte sich sehr erschrocken habe. Dies sei durchaus typisch für einen Patienten, der unter einem Trauma leide. Der 32-Jährige habe zudem geschildert, dass er sich während der Tat sehr bedroht gefühlt habe. Der Gutachter konnte nicht ausschließen, ob dies in einem Zusammenhang mit dem möglichen Trauma stand. Es könne aber gut sein, dass der Angeklagte, der darüber hinaus auch drogenabhängig sei, in einem Zustand einer herabgesenkten Steuerungsfähigkeit gehandelt habe.

Der Rettungsschwimmer, der am ersten Prozesstag "aus Angst" nicht aussagen wollte, erschien gestern erneut. Er sagte, dass die Gruppe junger Männer "wie von Sinnen" gewesen sei, während der Angeklagte "ruhig blieb". Unterschiedliche Aussagen machten dagegen die Männer, die zu der Gruppe gehörten. Am kommenden Montag soll nun plädiert werden.

(pets)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort