Duisburg Mehr Auslauf für Hunde

Duisburg · In allen sieben Stadtbezirken soll jeweils eine Fläche ausgewiesen werden, auf der Hunde frei herumlaufen dürfen. Zunächst für ein Jahr; dann will man sehen, ob sich das Konzept bewährt und noch weitere Areale hinzukommen.

 Eine Frau geht gestern mit ihren drei Hunden auf dem als "Hundefreilaufbereich" ausgeschilderten Areal am Westufer der Tegge in Rumeln-Kaldenhausen spazieren.

Eine Frau geht gestern mit ihren drei Hunden auf dem als "Hundefreilaufbereich" ausgeschilderten Areal am Westufer der Tegge in Rumeln-Kaldenhausen spazieren.

Foto: Andreas Probst

Westen In Homberg soll die Halde Essenberg als Hundeauslauffläche ausgewiesen werden, in Rheinhausen soll es bei der bestehenden Hundeauslauffläche am Westufer der Tegge bleiben. Das geht aus einer Vorlage aus dem Umweltamt hervor, die den beiden Bezirksvertretungen morgen vorgelegt wird. Mit den Arealen, auf denen Hunde frei herumlaufen dürfen, sollen neue Freiräume in Wohnungsnähe geschaffen werden.

Die Hundeauslauffläche in Rheinhausen ist derzeit die einzige in der Stadt. Es gab schon einmal mehr; weil es aber immer wieder zu Konflikten gekommen war, hatte man wieder Abstand davon genommen. Bei der Verwaltung sind nach eigenen Angaben in den vergangenen Monaten jedoch mehrere Anträge aus Bezirksvertretungen eingegangen. Da diese nahezu das gesamte Stadtgebiet betreffen, hat sich die Stadt zu einem einheitlichen Vorgehen entschieden: In jedem der sieben Stadtbezirke soll es eine Hundeauslauffläche geben. Zunächst versuchsweise für ein Jahr; Anfang 2013 will man entscheiden, ob die Bereiche wieder verschwinden, ob sie dauerhaft bestehen bleiben oder ob sie vielleicht sogar ausgeweitet werden können.

Im Folgenden erklären wir noch einmal die Regeln in Duisburg zum Thema Hundeauslauf und Anleinpflicht in verschiedenen Landschaftsräumen:

Hundeauslaufflächen Die Hundeauslaufflächen, die nun ausgewiesen werden sollen, befinden sich ausschließlich in Grünanlagen. Auf diesen Auslaufflächen darf der Hund unangeleint laufen.

Freie Landschaft Auf privaten Wegen und Pfaden, Wirtschaftswegen, Feldrainen, Böschungen, Öd- und Brachflächen und anderen landwirtschaftlich nicht genutzten Flächen darf der Hund frei herumlaufen. Im Rheinvorland ist ausreichend Abstand zu den Schafherden zu halten.

Wald Hier gelten die Bestimmungen des Landesforstgesetzes NRW. Auf den Wegen im Wald darf der Hund frei laufen, außerhalb von Wegen besteht Anleinpflicht.

Grünanlagen Auf allen nicht speziell ausgewiesenen Hundeauslaufflächen im Stadtgebiet gelten die Regeln des Landeshundegesetzes NRW und der städtischen Sicherheits- und Ordnungsverordnung. "Zur Vermeidung von Gefahren sind Hunde in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten, bzw. ausgewiesenen Park-, Garten- und Grünanlagen, mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufflächen, an der Leine zu führen", heißt es dort.

Naturschutzgebiete Weitere Regelungen zu Anleinpflichten können auch den Festsetzungen des Landschaftsplans der Stadt Duisburg entnommen werden. Hiernach ist es untersagt, Hunde in Naturschutzgebieten frei laufen zu lassen.

(RP)
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