Arbeitnehmerrechte Werksstudenten warten auf ihren Lohn

() Studierende, die neben dem Studium in einer abhängigen Beschäftigung arbeiten  –  ganz gleich, ob es sich dabei um einen Minijob, eine kurzfristige- oder reguläre studentische Beschäftigung handelt – werden oftmals als Werksstudent bezeichnet.

Viele Unternehmen am Niederrhein setzen seit einigen Jahren auf diese flexiblen und gut ausgebildeten Arbeitskräfte.  Soweit alles mit rechten Dingen zugeht, spreche nichts gegen eine Anstellung als Werksstudent, teilt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) jetzt mit. Vielmehr könnten solche Beschäftigungsverhältnisse unte randerem dazu genutzt werden, um die an der Hochschule vermittelte Theorie in die Praxis umzusetzen und gleichzeitig etwas Geld dazuzuverdienen. „Im Falle mehrerer Studierender aus der DGB-Region Niederrhein führte eine solche kurzfristige Anstellung nicht zur erwünschten Aufbesserung des Geldbeutels“, so der DGB. Seit einigen Wochen warteten mehr als 80 Studierenden auf ihre vertraglich vereinbarte Lohnzahlung.

„Als wir von den Problemen vor Ort erfahren haben, sind wir unmittelbar aktiv geworden“, erklärt Nora Warschewski von der örtlichen DGB-Hochschulgruppe und führt weiter aus: „Wir waren erschrocken, dass so viele Studenten betroffen sind.. In mehreren Infoveranstaltungen wurden die überwiegend internationalen Studierenden über ihre Rechte und Möglichkeiten aufgeklärt. „Gerade Studierende, die kein regelmäßiges Einkommen aufweisen, sind von solchen Jobs und der vertraglich vereinbarten Bezahlung abhängig. Für einige Studierende kann eine ausbleibende Lohnzahlung sogar existenzielle Probleme mit sich bringen“, verdeutlicht Fabian Kuntke, Jugendbildungsreferent beim DGB Niederrhein.

(mtm)
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