Fahrverbot mit roter Plakette Umweltzone wird verschärft

Düsseldorf · Ab 1. Januar 2011 gilt ein Fahrverbot für Autos mit roter Plakette in der Innenstadt. Das hat die Bezirksregierung mit Hinweis auf den Luftreinhalteplan angeordnet. Die Stadt ist über Anordnung überrascht.

Was sich in Umweltzonen ab 2010 ändert
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Foto: ddp

Die Anweisung zur Verschärfung der Umweltzone kam schriftlich und irritierte die Stadtverwaltung: Die Bezirksregierung teilte der Stadtverwaltung mit, dass ab Januar 2011 im Innenstadtbereich von Düsseldorf auch Autos mit roter Plakette nicht mehr fahren dürfen. Bisher galt das Fahrverbot nur für Autos, die wegen des hohen Schadstoffausstoßes ihrer Motoren keine Plakette bekommen. Vom Stichtag 1. Januar 2011 an dürfen nur noch Autos mit gelber und grüner Plakette in der Umweltzone fahren.

"Die Stadt Düsseldorf ist über diese Anordnung der Regierungspräsidentin erstaunt, weil in einem Gespräch mit der Regierungspräsidentin ein Tag vor Eintreffen des Schreibens der Eindruck entstanden war, dass erst die Wirkungsanalyse der Umweltzone durch das Landesumweltamt abgewartet werden soll", sagte die Düsseldorfer Umweltdezernentin Helga Stulgies.

Die Konsequenzen aus der Wirkungsanalyse für Düsseldorf sollten dann in einem gemeinsamen Gespräch gezogen werden, so Stulgies. Es bringe wenig, eine Maßnahme vorzuziehen. "Wir haben deshalb noch einmal um ein Gespräch über diese Problematik gebeten", sagte Stulgies. Es solle geprüft werden, ob die Fahrbeschränkung wirklich eine signifikante Verbesserung der Luftqualität bringt.

Vergrößerung noch ungewiss

Die Bezirksregierung dagegen hält die Ausdehnung des Fahrverbotes auf Autos mit roter Plakette für notwendig und sinnvoll. "Es ist klar, dass Umweltzonen Wirkung zeigen", erklärte Bernd Hamacher, Sprecher der Bezirksregierung. Die Maßnahme sei zudem im gültigen Luftreinhalteplan bereits vorgesehen und sei damit zu erwarten gewesen. "Düsseldorf hat die Umsetzung eben zur Kenntnis zu nehmen", so Hamacher.

Über eine etwaige Ausdehnung der Umweltzone zur Luftverbesserung könne zum jetzigen Zeitpunkt nichts gesagt werden. "Dafür müsste der Luftreinhalteplan fortgeschrieben werden", so Hamacher. Dafür sei ein Genehmigungsverfahren mit Anhörungen und Gesprächen der Städte und Interessenverbände in Gang zu setzen.

Betroffen von der neuen Regelung sind vor allem Handwerksbetriebe. Deren Lieferfahrzeuge haben oft nur die rote Plakette. Die Motoren müssten nachgerüstet werden oder ganz neue Wagen angeschafft werden. Diese Mehrkosten würden die Betriebe sehr belasten, ist der Standpunkt der IHK und der Handwerkskammer. Ausnahmeregelungen werden laut Bezirksregierung nicht mehr erteilt.

(RP)
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